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Handwerkskammer ordnet für alle Liegenschaften Hildesheim und Göttingen Betretungs- und Besuchsverbot wegen Corona an.BBZ: Betretungs- und Besuchsverbot für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat am 10. März 2020 die Gesundheitsämter angewiesen, die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung kontaktreduzierender Maßnahmen (Betreuungsverbote, Besuchsverbote) für Personen zu treffen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet gemäß Liste Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben.

Der Landkreis Hildesheim hat daraufhin eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten erlassen.

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen folgt dieser Verfügung und ordnet Folgendes an:

  1. Wer aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt ist, darf die Liegenschaften der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen an den Standorten Hildesheim und Göttingen nicht besuchen.
  2. Dies gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in  einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das RKI aufgehalten haben.
  3. Als Aufenthalt gilt dabei aber nicht ein nur kurzzeitiger Kontakt zum Beispiel im Rahmen eines Tankvorgangs, einer üblichen Kaffeepause oder eines Toilettengangs.