
Nach Autobahnen bald auch auf Bundesstraßen.Ausweitung der "Lkw-Maut" auf Bundesstraßen ab 1. Juli 2018
Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht auf allen Bundesstraßen. Für den Güterverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge ab 7,5 t zGG sind dann mautpflichtig.
Bisher fiel die Maut für diese Fahrzeugklasse bereits auf den 12.800 km Bundesautobahnen und rund 2.300 km Bundesstraßen an. Nun wird die Maut auf das gesamte rund 40.000 km lange Bundesstraßennetz ausgedehnt. Weitere Informationen finden Sie hier:
- Änderung Fernstraßenmaut (20171020 RS Änderung Fernstraßenmaut 2017 2018.pdf)
- Anlage Informationen Maut (Anlage Informationen Maut 2018 BAG_PI_MaB40k_2017.pdf)
- Anlage Informationen Maut - Toll Collect (Anlage Informationen Maut 2018 Toll Collect_NeuauflageSupplement.pdf)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr.