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Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Nach Autobahnen bald auch auf Bundesstraßen.Ausweitung der "Lkw-Maut" auf Bundesstraßen ab 1. Juli 2018

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht auf allen Bundesstraßen. Für den Güterverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge ab 7,5 t zGG sind dann mautpflichtig.

Bisher fiel die Maut für diese Fahrzeugklasse bereits auf den 12.800 km Bundesautobahnen und rund 2.300 km Bundesstraßen an. Nun wird die Maut auf das gesamte rund 40.000 km lange Bundesstraßennetz ausgedehnt. Weitere Informationen finden Sie hier:

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr.