Ausbildung Allgemein
Probezeit
Du hast eine passende Ausbildungsstelle gefunden und einen Ausbildungsvertrag geschlossen. Die ersten Monate der Ausbildungszeit sind die sogenannte Probezeit. Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate, je nachdem was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde.
Die Probezeit dient Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb zum besseren Kennenlernen und gegenseitigem Testen. Du kannst herausfinden, ob der gewählte Beruf der richtige ist und ob der Betrieb zu dir passt.
Um einen Wechsel in einen anderen Betrieb oder in einen anderen Beruf schnell und unkompliziert zu vollziehen, bestehen innerhalb der Probezeit andere Kündigungsbedingungen als im Rest der Ausbildungszeit. Beide Seiten können jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen.
Berichtsheft
Das Führen eines Berichtsheftes gehört neben der Teilnahme an überbetrieblichen Unterweisungen und der allgemeinen Lernpflicht zu den Pflichten aller Auszubildenden. Hier muss während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig und lückenlos vermerkt sein, welche Tätigkeiten ausgeführt wurden und was in Betrieb, Schule und ÜLU gelernt wurde.
Es gibt Berichtshefte in Papierform oder digital. Welche Form geführt wird, besprichst du am besten mit dem Ausbildungsbetrieb. Dieser stellt das Berichtsheft zur Verfügung und muss es auch regelmäßig kontrollieren.
Mit dem Berichtsheft dokumentierst du deinen Ausbildungsverlauf. Das Berichtsheft ist auch deshalb so wichtig, weil es eine Voraussetzung ist, um an der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung teilnehmen zu können.
Finanzielle Unterstützung
Wenn du eine Berufsausbildung machen, aber das Geld nicht reicht, um den Lebensunterhalt und die Kosten für die Ausbildung (z.B. Fahrt und Unterbringung beim Berufsschulbesuch) zu decken, kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.
Am besten lässt du dich bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort beraten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort können dir sagen, ob und in welcher Höhe du Berufsausbildungsbeihilfe bekommen kannst.
Erasmus
Schon während der Ausbildung können Auszubildende erkunden, wie der Ausbildungsberuf im europäischen Ausland aussieht. Dafür gibt es verschiedene Austauschprogramme, die unterschiedlich lange Aufenthalte ermöglichen. Die Zeit des Auslandsaufenthalts wird auf die Ausbildung angerechnet. Bescheinigt wird der Aufenthalt mit dem Europass, einem offiziellen Dokument, das die späteren Berufschancen verbessert.
Das niedersächsische Handwerk pflegt seit Jahren partnerschaftliche Kontakte zu Handwerksorganisationen und Handwerksbetrieben in verschiedenen Ländern Europas. Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen war bereits an Austauschprojekten mit den Nachbarländern Italien, Frankreich und den Niederlanden beteiligt und hat Auszubildende individuell unterstützt, einen Aufenthalt in einem Betrieb im Ausland zu verwirklichen.
Es gibt sehr viele unterschiedliche Austauschprogramme, an denen sich junge Erwachsene beteiligen können - zum Beispiel Erasmus +. Diese Programme bieten neben finanzieller Unterstützung auch organisatorische Hilfe und Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt an.
Du möchtest gerne einen Teil deiner Ausbildung im Ausland absolvieren? Nimm unbedingt vorher Kontakt mit uns auf! Denn längere Auslandsaufenthalte müssen zuvor mit der Handwerkskammer abgestimmt werden.
Handwerk trifft Hochschule
Das Handwerk bietet zahlreiche Bildungswege und Fortbildungen. So öffnet die Berufliche Bildung auch den Weg in die akademische Bildung, zur Universität oder Fachhochschule.
Handwerksgesellen und Gesellinnen mit dreijähriger Berufserfahrung können in Niedersachsen die Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studiengänge erhalten. Mit dem Meistertitel besteht in Niedersachsen sogar die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.