E-RechnungAktueller Stand und Herausforderungen der E-Rechnung

Die Einführung der E-Rechnung bringt für Handwerksbetriebe derzeit noch einige praktische Herausforderungen mit sich. Aus dem Handwerk und anderen Wirtschaftsbereichen werden unter anderem folgende Probleme berichtet:

  • Schwierigkeiten bei der Validierung elektronischer Rechnungen,
  • Probleme beim automatisierten Auslesen von Rechnungsdaten,
  • unterschiedliche Prüfergebnisse verschiedener Softwarelösungen sowie
  • Abweichungen zwischen strukturierten Rechnungsdaten und beigefügten PDF-Dokumenten bei hybriden Rechnungen.

Die Ursachen liegen häufig in unterschiedlichen technischen Umsetzungen der geltenden Standards durch Softwarelösungen. Für Betriebe kann dies zusätzlichen Prüf- und Abstimmungsaufwand sowie Verzögerungen im Rechnungsprozess bedeuten.

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird schrittweise zum Standard im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Ziel ist es, die Digitalisierung im Rechnungswesen voranzubringen, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten, den Papierverbrauch zu reduzieren und die Grundlage für das geplante elektronische Meldesystem zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung zu schaffen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird stufenweise eingeführt. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro ist derzeit der 1. Januar 2027 als Beginn der Pflicht vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Verpflichtung grundsätzlich für nahezu alle Unternehmen gelten.

Technische Umsetzung noch im Wandel

Grundlage der E-Rechnung ist die europäische Norm EN 16931, die derzeit an die Anforderungen des Rechnungsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) weiterentwickelt wird. Darüber hinaus werden weitere technische Vorgaben, beispielsweise zur einheitlichen Zuordnung steuerlicher Pflichtangaben innerhalb der Rechnungsdaten (Mapping), noch erarbeitet.

Diese Vorgaben sind für Softwarehersteller und Unternehmen von großer Bedeutung, da sie eine einheitliche und rechtssichere Verarbeitung elektronischer Rechnungen ermöglichen sollen.

Diskussion über den weiteren Zeitplan

Vor dem Hintergrund der aktuellen Praxiserfahrungen und noch ausstehender technischer Spezifikationen setzen sich verschiedene Wirtschafts- und Branchenverbände dafür ein, den verpflichtenden Start der E-Rechnung für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro vom 1. Januar 2027 auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Als Begründung werden insbesondere die noch laufenden technischen Entwicklungen sowie der notwendige Anpassungs- und Testaufwand bei Softwareherstellern und Unternehmen angeführt.

Ob und in welchem Umfang es zu einer Anpassung des gesetzlichen Zeitplans kommt, bleibt Gegenstand der politischen Beratungen.

Stand: 08/2026

André Burgdorf

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