Da die Beantragung der Novemberhilfen noch in der Entwicklung ist, die Bundesregierung aber unbürokratisch helfen möchte, wurde ein Verfahren für erste Abschlagszahlungen entwickelt. Diese können sie voraussichtlich ab dem 25. November beantragen und sollen noch Ende des Monats ausgezahlt werden.Abschlagszahlungen für Novemberhilfen

Da die Förderrichtlinie und die Beantragung der Novembehilfen noch nicht abschließend geklärt und umgesetzt sind, soll es im ersten Schritt Abschlagszahlungen für betroffene Betriebe geben. Eine Prüfung der konkreten Höhe der Novemberhilfen erfolgt im Nachgang, eine Verrechnung der Novemberhilfen mit der Abschlagszahlung ist ebenso die Folge. Nach einer aktuellen Pressemittelung des BMWI soll das Verfahren folgendermaßen ausgestaltet sein:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro;
    andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Abschlagszahlung unrechtmäßig oder höher als notwendig war, muss das Geld zurückgezahlt werden. 

Burgdorf

André Burgdorf

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