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Abmahnung bei Falschangabe

Wer sich im Impressum unberechtigt als Geschäftsführer bezeichnet, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Ein Einzelunternehmer hatte sich im Impressum seiner Firmenhomepage als Geschäftsführer angegeben. Das brachte dem Firmeninhaber eine Abmahnung durch einen Mitbewerber ein. Der Untermehmer verstoße gegen das Wettbewerbsrecht, da beim Kunden der Eindruck entstehen könne, er hätte es mit einer Gesellschaft zu tun.

Das OLG München entschied nun, dass die Abmahnung rechtens war. Für künftige Kunden sei es wichtig zu wissen, wer genau der Vertragspartner ist, folglich liege hier eine Irreführung vor.  (Urteil vom 14. November 2013, Az. 6 U 1888/13)

Quelle: handwerk.com