Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische UnternehmenNeue Förderprogramme: "Corona-Überbrückungshilfe" und "Digital Jetzt"
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Das seit einiger Zeit in der Presse angekündigte neue Zuschussprogramm "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" des Bundes kann über Ihr Steuerberaterbüro beantragt werden. Ziel des Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona erhebliche Umsatzausfälle erleiden.
Mit der Förderung werden Unternehmen, Organisationen und Selbstständige unterstützt, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Um Überbrückungshilfe beantragen zu können, müssen unter anderen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alle Unternehmen, Organisationen und Selbstständige unabhängig von der Mitarbeiterzahl können Überbrückungshilfe beantragen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren. Die Förderung gilt branchenübergreifend. Jedoch werden die Besonderheiten der stark betroffenen Branchen während der Corona-Krise besonders berücksichtigt.
- Unternehmen, Organisationen und Selbstständige müssen festgelegte Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 vorweisen. Konkret gilt: Der Umsatz muss in diesen Monaten zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sein. Bei jungen Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet worden sind, betrachtet man statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich.
- Die Umsatzeinbußen im Antragsmonat sind eine weitere Voraussetzung. Nur wenn der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat um mindestens 40 Prozent gesunken ist, können Sie mit Fördergeldern rechnen.
Die maximale Fördersumme gilt dann, wenn die berechnete Förderhöhe über diesem Höchstsatz liegt. Diese maximalen Fördersummen staffeln sich wie folgt:
- Die generell höchstmögliche Fördersumme liegt bei 150.000 Euro.
- Unternehmen und Organisationen bis zu zehn Beschäftigten bekommen höchstens 15.000 Euro.
- Kleinunternehmen bis zu fünf Beschäftigten und Selbstständige bekommen höchstens 9.000 Euro
Achtung Ausnahme: Da manche Kleinunternehmen sehr hohe Fixkosten haben, können die maximalen Fördersummen im begründeten Ausnahmefall überschritten werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die berechnete Förderhöhe mindestens doppelt so hoch liegt wie der Höchstsatz.
Kommt es zur Anwendung der Ausnahmeregelung, wird die Fördersumme wie folgt berechnet:
- Bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 und 70 Prozent im Fördermonat, wird der festgelegte Höchstbetrag ausgezahlt. Darüber hinaus werden die noch nicht berücksichtigten Fixkosten zu 40 Prozent erstattet und zum Höchstbetrag addiert.
Bei einem Umsatzrückgang über 70 Prozent im Fördermonat, wird der festgelegte Höchstbetrag ausgezahlt. Darüber hinaus werden 60 Prozent der noch nicht berücksichtigten Fixkosten erstattet und zum Höchstbetrag addiert.
Die Förderhöhe richtet sich nach den Umsatzeinbußen. Grundsätzlich kann man sagen, je größer der Umsatzeinbruch ist, umso mehr Fördergelder gibt es. Zur Berechnung der Förderhöhe spielen außerdem Ihre betrieblichen Fixkosten eine wichtige Rolle. Die Förderhöhen berechnen sich nachfolgenden Regelungen:
- Bei mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang im Antragsmonat werden bis zu 40 Prozent der Fixkosten erstattet.
- Bei mindestens 50 Prozent Umsatzrückgang im Antragsmonat werden bis zu 50 Prozent der Fixkosten erstattet.
- Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Antragsmonat werden bis zu 80 Prozent der Fixkosten erstattet.
Bei Bedarf setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in Verbindung. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 05121 162-144
Fax 05121 703432
"Digital jetzt"
Die Bundesregierung hat die neue Förderung "Digital jetzt" ins Leben gerufen, mit der Betriebe bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Investitionen in Hard- und Software sowie in Schulung bekommen können. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 70% beantragen, je nach Größe, Lage und den Projektzielen des Betriebes.
- Modul 1 „Investition in digitale Technologien“
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz. - Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
- Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
- Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
- Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
- Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
- Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
- Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
- Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
- Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
- Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen
- Bis 50 Mitarbeiter: 50% Förderung
- Bis 250 Mitarbeiter: 45% Förderung
- Bis 499 Mitarbeiter: 40% Förderung
Zuzüglich bestehen noch Möglichkeiten der Erhöhung der Förderquote:
- +10% für Betriebe in strukturschwachen Regionen (dazu zählen die Landkriese Hildesheim, Holzminden, Northeim und Göttingen/Osterode)
- +5% für Investitionen in Qualifizierung und Technologien mit dem Schwerpunkt IT-Sicherheit (und Datenschutz)
- +5% bei Investitionen mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette
Die Maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro (für Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich die maximale Fördersumme auf 100.000 Euro). Die Mindestfördersumme beträgt 17.000 Euro für Modul 1 bzw. gemeinsame Investitionen in Modul 1und Modul 2. Für Investitionen in das Modul 2 beträgt die Mindestfördersumme 3.000 Euro.
- das Antragsformular online ausfüllen
- einen Digitalisierungsplan entwerfen
- eine De Minimis Erklärung einreichen
- Beispielangebote für die Investitionen vorlegen
Daraufhin wird der Antrag geprüft. Im Falle einer Bewilligung können Sie mit dem Zuwendungsbescheid mit den Investitionen beginnen. Für diese Investitionen haben Sie 12 Monate Zeit. Im Anschluss an die abgeschlossenen Investitionen müssen
- der Verwendungsnachweis
- ein Sachbericht
- Nachweise der für die Umsetzung der Maßnahmen in Rechnung gestellten Kosten und deren vollständige Bezahlung beim Leistungserbringer
eingereicht werden. Diese werden geprüft und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Bevor Sie die entsprechende Förderung beantragen, sprechen Sie uns an. Wir diskutieren mit Ihnen den Digitalisierungsplan und können gegebenenfalls auf besondere Fallstricke Hinweisen.
Sollte die Größe des Investitionsprogramms zu Umfangreich für Sie sein, besteht die Möglichkeit, auf kleinere Förderprogramme auszuweichen:
- Digitalbonus.Niedersachsen
Investitionen in die Digitalisierung mit ähnlichen Rahmenbedingungen. Hier besteht die Möglichkeit einer Förderung von 50% in Investitionen in die Digitalisierung. Mindestfördersumme beträgt hier 2.500 Euro, die Obergrenze liegt bei 10.000 Euro. - WIN (Weiterbildung in Niedersachsen)
WIN fördert Weiterbildungen einzelner Mitarbeiter mit bis zu 50%. Die Mindestfördersumme liegt bei 1.000 Euro.