Kasse

D-TRUST TSE 1.0 läuft zum 01.01.2023 ausKassenführung: Jetzt System checken und umsteigen!

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion in Deutschland mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß §146a Abgabenordnung (AO) sowie der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ausgestattet sein. Am Markt werden verschiedene hardwarebasierte und cloudbasierte TSE-Lösungen vertrieben. Von großer Bedeutung ist die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

Die durch die D-Trust GmbH vertriebene „D-TRUST TSE Version 1.0“ ist mit einem Zertifikat des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgestattet, welches am 7. Januar 2023 seine Gültigkeit verliert. Darüber hat die DTrust GmbH seine direkten Kunden und Reseller schriftlich am 6. Juli 2022 informiert. Somit erfüllt die durch die D-Trust GmbH vertriebene „D-TRUST TSE Version 1.0“ ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr die – vom BSI, der AO und der KassenSichV  entsprechend festgelegten – gesetzlichen Anforderungen an die Zertifizierung von Technische Sicherheitseinrichtungen. Am heutigen Tage hat das BSI die Information ebenfalls auf seiner Internetseite veröffentlicht.



 

Hintergrund:

Die TSE definiert, dass innerhalb der Kasse alle Daten rechtssicher und unveränderlich gespeichert werden, dass also nachvollziehbar ist, welcher Betrag zu welchem Zeitpunkt in welcher Kasse verbucht wurde. Auf jedem Kassenzettel  sind die TSE-Transaktionsnummer und alle weiteren Daten abgedruckt. Die TSE wird von BSI zertifiziert und freigegeben. Die Nutzung nicht (mehr) zertifizierter Systeme kann bei Aufdecken durch das Finanzamt mit hohen Strafen geahndet werden.

Was bedeutet der Verlust der Gültigkeit des Zertifikates für die Betriebe?

Betriebe, die bereits eine entsprechende TSE zur Sicherung ihrer Kasse verwenden, sollten sich zeitnah an ihren Kassenhardware- oder Kassensoftwarehändler wenden, bei dem das TSE-Modul erworben wurde. Betriebe, die von der Übergangsregelung für bauartbeding nicht mit einer TSE aufrüstbaren Registrierkasse Gebrauch gemacht haben und bis zum 31. Dezember 2022 eine neue Kasse anschaffen müssen, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausge-stattet ist, sollten sich vor dem Kauf informieren, welche TSE implementiert wurde. Sollte die Kasse mit einer D-Trust TSE Version 1.0 ausgestattet sein, so gilt es zu bedenken, dass die Verwendung nur noch bis zum 7. Januar 2023 erfolgen darf.

Aufgrund dessen, dass der zeitliche Horizont mit 6 Monaten Umstellungszeit in Zeiten von Lieferschwierigkeiten und einer begrenzten Verfügbarkeit von Technikern sehr ambitioniert ist, setzt sich der ZDH für eine zeitnahe praxistaugliche Regelung auf Bundes- und Landes-ebene ein. Denn ansonsten müssten die Betriebe im Einzelfall einen Antrag nach § 148 AO stellen, wenn die Umstellung nicht fristgerecht erfolgen kann.