Energieeffizienz in Wohngebäuden

Energieeffizienz in Wohngebäuden

Der maßgebliche Standard für die Beurteilung der Energieeffizienz in Wohngebäuden ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Lesefassung EnEV 2014 hier: https://enev-online.com/enev_2014_volltext/index.htm

Bei jeder baulichen Maßnahme, die den Energiestandard des Gebäudes verbessert, muss die EnEV berücksichtigt werden Fenster, Dämmung, Dach, Heizung etc.). Die Einhaltung der EnEV muss der ausführende Fachbetrieb bestätigen. Dazu stellt die Handwerkskammer Hildesheim zwei Formulare und eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. (Das Markierte mit den zugehörigen PDFs hinterlegen)

Unternehmererklärung Gebäudehülle:

Unternehmererklärung Gebäudehülle (Unternehmererklärung_Bauteile_2014.doc)

Unternehmererklärung Gebäudetechnik:

Unternehmererklärung technische Anlagen (Unternehmererklärung_Anlage_2014.doc)



Qualifikation zum Gebäudeenergieberater

Neben der Fachunternehmererklärung muss auch der Energieausweis bei energetischen Maßnahmen erstellt und dem Auftraggeber ausgehändigt werden. Der Energieausweis wird bei der Vermietung und beim Verkauf einer Wohnung benötigt.

Auch Bauhandwerker können sich zu Gebäudeenergieberater/in (HWK) weiterbilden. Eine kompetente Energieberatung bei Modernisierungsplanungen und beim Bauen ist heute gefragter denn je: 

  • Die Energiekosten und damit die laufenden Betriebskosten für die Unterhaltung von Gebäuden werden in den nächsten Jahren kontinuierlich anwachsen.
  • Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) setzt hohe Maßstäbe an die Energieeinsparung bei Modernisierungen.
  • Festgelegt durch die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden“ und der EnEV 2009 ist der Gebäudeenergieausweis für Neu- und Altbauten Pflicht.
  • Seit dem 1. Oktober 2009 müssen Handwerksbetriebe eine Fachunternehmererklärung bei der Durchführung „energetischer" Arbeiten (z.B. Dämmung, Fenster- oder Heizungserneuerung) ausstellen. Darin bestätigt der Betrieb, bei der Sanierung die EnEV-Vorgaben eingehalten zu haben.
  • Förderungen durch die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) sind für Kunden interessant und sollten richtig beraten werden.
  • Nicht zuletzt die Kundenwünsche gehen heute aus ökologischen und ökonomischen Gründen in Richtung energiesparendes Bauen.

Mit der Fortbildung zum „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)" erschließen Sie sich ein immer bedeutender werdendes Marktsegment. Als Gebäudeenergieberater/-in sind Sie in der Lage, Kunden bei der Planung und
Umsetzung von energiesparenden Maßnahmen und bei der Modernisierung von Altbauten zu beraten. Sie erwerben sich umfassende Kompetenzen auf dem Gebiet des baulichen Wärmeschutzes und der energieeffizienten Heizungs- und Lüftungsanlagentechnik. So können Sie unter Einbeziehung von technischen Innovationen wirtschaftliche Modernisierungskonzepte zur Energieeinsparung erstellen. Der/die Gebäudeenergieberater/-in (HWK) ist anerkannte/-r Sachverständige/-r für das KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" und das Vor-Ort-Beratungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Wenn Sie sich in unsere Liste der GEB (HWK) eintragen lassen, bekommen Sie auch die aktuellen Informationen zu Änderungen in den rechtlichen Grundlagen und in der Förderkulisse.