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Beantragung der Fördermittel zur Sicherung der Fachkräfte von morgen ab sofort möglich. Alle Informationen für Betriebe auf einen BlickFörderprogramme zur Sicherung der Ausbildungsplätze

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Mit Veröffentlichung der ersten Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ laufen nun auch die Möglichkeiten der Antragstellung an. Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen informiert Sie auf dieser Seite über alle Förderkonzepte, -summen und Voraussetzungen.

Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die erheblich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und trotzdem wie in den vergangenen Jahren ausbilden (Durschnitt der Jahre 2017-2019 als Vergleichszeitraum). Für jeden Ausbildungsvertrag wird eine Fördersumme in Höhe von 2.000€ je Ausbildungsvertrag gezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Probezeit und entsprechender Bestätigung.

Bei der Ausbildungsprämie Plus werden darüberhinausgehende zusätzliche Ausbildungsverträge (Durchschnitt der Jahre 2017-2019 als Vergleichszeitraum) mit jeweils 3.000€ pro Ausbildungsvertrag gefördert. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Probezeit und entsprechender Bestätigung.

Beispiel:
Die Max Mustermann GmbH bildet in 2020 4 Azubis aus. Der Durchschnitt in den Jahren 2017-2019 beträgt drei Azubis. Daraus ergibt sich bei Bewilligung folgende Förderung:

      6.000€   Ausbildungsprämie (drei Azubis, wie auch in den vergangenen Jahren)
+   3.000€   Ausbildungsprämie Plus (ein zusätzlicher Azubi ggü. dem bisherigen Durschnitt)
=   9.000€   Summe

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen gibt es?

Die Förderung richtet sich an alle KMU mit bis zu 249 Beschäftigten (im Vollzeitäquivalent mit Stichtag 29.02.2020), die in staatlichen Ausbildungsberufen ausbilden. Pro Ausbildungsvertrag ist die Beantragung einer Förderungsart möglich.

Beachten Sie: Es ist hierbei keine Kombination mit anderen Förderungen der Länder oder des Bundes mit gleichem Inhalt oder Ziel möglich!

Die Förderung ist für alle Ausbildungsplätze möglich, die zwischen dem 24.06.2020 (Neuerung seit 11.12.2020, bisher: 01.08.2020) und dem 15.02.2021 beginnen.

Im betreffenden KMU müssen im Jahr 2020 (Neuerung seit 11.12.2020, bisher: in der ersten Jahreshälfte) die Beschäftigten mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben (erste Jahreshälfte 2020) und/ oder für die Monate April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittich 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (Neuerung seit 11.12.2020). Sollte das Unternehmen erst nach April 2019 gegründet worden sein, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeiträume.

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Alle Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der Handwerkskammer zur Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses. Dies finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Die Bezuschussung zur Ausbildungsvergütung richtet sich an KMU, die ihre Auszubildenden im Gegensatz zu anderen Mitarbeitern nicht in Kurzarbeit schicken. Damit soll die Anstrengung der Betriebe, dass Auszubildende trotz Corona einen erfolgreichen Berufsabschluss erreichen können, gewürdigt werden. Die Förderung entspricht 75% der monatlichen Ausbildungsvergütung.

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen gibt es?

Gefördert werden KMU, die Ihre Auszubildenden und die zugehörigen Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken, insgesamt aber mindestens 50% Arbeitsausfall im Betrieb (Kurzarbeit) vorweisen können.

Wichtig: Bei der Anzeige von Kurzarbeit muss gleichzeitig eine Anzeige über die Fortsetzung der Ausbildung erfolgen. Wenn Kurzarbeit schon angezeigt wurde, muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Erst im Anschluss darf der Förderantrag eingereicht werden.

Die Förderung kann ab August 2020 beantragt werden und ist auch rückwirkend möglich. Hierbei muss allerdings pro Monat ein Antrag gestellt werden. Bis Juni 2021 (Neuerung seit 11.12.2020, bisher: nur erstes Halbjahr) ist eine Förderung möglich.

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Alle Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der Handwerkskammer zur Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses. Dies finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Die Übernahmeprämie soll die Übernahme von sogenannten Insolvenzlehrlingen fördern. Für die Übernahme von Azubis aus einem insolventen Betrieb werden 3.000 Euro pro Azubi ausgezahlt.  Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Probezeit und entsprechender Bestätigung.

Wer wird gefördert und welche Voraussetzungen gibt es?

Für die Beantragung sind sowohl auf der Seite des insolventen KMU, als auch auf der Seite des Übernahme-KMU Kriterien zu erfüllen:

Insolventes KMU: Bei dem betreffenden Unternehmen muss eine pandemiebedingte Insolvenz vorliegen und das Insolvenzverfahren muss bis zum 31.12.2020 eröffnet sein. Darüber hinaus darf das KMU bis 31.12.2020 gemäß der EU-Definition nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.

Übernahme-KMU: Berechtigt zur Übernahme sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU bis zum 30. Juni 2021 (Neuerung seit 11.12.2020, bisher: 31. Dezember 2020) für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Förderung wird bei der Agentur für Arbeit beantragt. Alle Unterlagen für die Beantragung finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der Handwerkskammer zur Bestätigung des Ausbildungsverhältnisses. Dies finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Da das Förderprogramm begrenzte Mittel aufweist, sollte eine Beantragung daher umgehend erfolgen, um sich eine Unterstützung zu sichern.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.



Aktionsplan „Duale Ausbildung"

Zum 01. November 2020 tritt die Förderrichtlinie und der damit verbundene Aktionsplan „Duale Ausbildung" des Landes Niedersachsen in Kraft.



  • Einmalige Prämie in Höhe von 500 Euro
  • Auszubildende, die im Jahr 2020 oder 2021 eine Ausbildung beginnen und deren Probezeit bereits abgelaufen ist
  • Wohnung und Ausbildungsstätte liegen 45 km auseinander bzw. Fahrzeit mit dem ÖPNV zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte beträgt mindestens eine Stunde

Mehr Infos

  • Fortführung der Ausbildung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
  • Förderung maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“ und maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben im Gebiet „Übergangsregion (ÜR)
  • Betriebs-/Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Vertragslaufzeit von mindestens sechs Monaten

Mehr Infos

  • gilt für Verlängerung oder zusätzliche Schaffung von Ausbildungsverträgen für Unternehmen mit Ausbildungsstätte in Niedersachsen
  • Prämie in Höhe von 500 Euro bei Verlängerung des Ausbildungsvertrags 
  • Prämie in Höhe von 2000 Euro bei der Schaffung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes 
  • unabhängig von diesen Prämien von 500 bzw. 2000 Euro erhalten Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter einmalig eine pauschale Zahlung von 4.000 Euro für die Unterzeichnung mindestens eines bzw. des ersten Ausbildungsplatzes
  • Der höchste Schulabschluss ist ein Haupt- oder Realschulabschluss
  • Gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.06.2021 beginnen

Mehr Infos

*Kombination mit Förderprogrammen des Bundes im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie ist nicht zulässig Förderprogramme des Bundes mit gleichem Inhalt oder gleicher Zielsetzung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen



Bitte beachten Sie, dass das Förderprogramm über die NBank beantragt werden muss.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ausbildungsberater sowie für die Bescheinigung des Ausbildungsverhältnisses unsere Kolleginnen der Lehrlingsrolle zur Verfügung.



Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Förderungen

Nierhoff_Udo

Udo Nierhoff

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-135

Fax 05121 703432

udo.nierhoff--at--hwk-hildesheim.de

Ernst_Burkhard

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

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Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de

Ihre Ansprechpartner für die Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis