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Entwurf der EU-LMIDV

Für Allergene gelten durch die Lebensmittelinformationsverordnung aus dem Jahr 2011 umfangreichere Kennzeichnungspflichten. So sind sie zusätzlich optisch hervorzuheben, z.B. durch eine andere Schriftart oder durch eine andere Hintergrundfarbe. Auch für unverpackte Lebensmittel ("lose Ware") gilt durch die Verordnung eine neue Informationspflicht zu Allergenen.

Allerdings sind seitens der EU diesbezüglich Übergangsfristen bis 13.12.2014 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Mitgliedstaaten nationale Regelungen über die Art und Weise der Allergeninformation auf unverpackten Lebensmitteln festlegen. Für den Fall fehlender einzelstaatlicher Maßnahmen sind bei der Kennzeichnung die Vorschriften der LMIV über vorverpackte Lebensmittel auf nicht vorverpackte Lebensmittel anzuwenden.

In der seit Inkrafttreten der LMIV laufenden Diskussionen hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelhandwerke bemüht, nationale Regelungen zu erreichen, die von allen Betrieben des Lebensmittelhandwerks unbürokratisch umsetzbar sind und gleichzeitig die Interessen betroffener Verbraucher berücksichtigen. Zudem bestand unsererseits ein großes Interesse, dass eine nationale Durchführungsverordnung so rechtzeitig verabschiedet wird, dass den ca. 40.000 betroffenen Betrieben mit seinen ca. 600.000 Mitarbeitern ausreichend Zeit verbleibt, den entstehenden Schulungs- und Umsetzungsbedaf auch realsieren zu können.

Doch leider hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den lange erwarteten Entwurf einer "Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" (EU-Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung, LMIDV) erst am 17.07.2014 veröffentlicht. Bis zum 05.08.2014 hatte die Wirtschaft Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Und erst für Herbst 2014 ist die notwendige Behandlung im Bundesrat vorgesehen, obwohl die LMIDV bereits zum 13.12.2014 in Kraft treten muss.

Die vom ZDH in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Lebensmittelhandwerke beim BMEL eingereichte Stellungnahme steht  zum Download bereit.

Weitere relevante Informationen finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerke.

Ansprechpartner:
Ute Aschenbrenner
Sekretariat
Das Deutsche Lebensmittelhandwerk
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin
Tel.: 030 - 206 19 - 262
Fax: 030 - 206 19 - 59262