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Mindestlohngesetz. Auch Ihr Betrieb kann betroffen sein!

Veranstaltung

Mindestlohngesetz. Auch Ihr Betrieb kann betroffen sein!

Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Um im Betriebsalltag Fehler zu vermeiden, wird die Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen in Kooperation mit der Landesvereinigung Bauwirtschaft e.V. in einer Informationsveranstaltung den Versuch unternehmen, Licht ins Dunkel der gesetzlichen Materie zu bringen.

  • In meinem Betrieb gilt ein tariflicher Mindestlohn – kann ich überhaupt betroffen sein?
  • In meinem Betrieb halte ich mich an Tariflöhne, die über 8,50 EUR liegen – kann ich betroffen sein?
  • Welche neuen Spielregeln muss ich in diesen Fällen einhalten?
  • Sind davon auch die geringfügig Beschäftigten betroffen?
  • Seit dem 01.01.2015 gelten neue Pflichten für die Aufzeichnung der Arbeitszeiten – wie erfülle ich diese?
  • Gilt eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit auch für meine Angestellten?
  • Wo muss ich die Aufzeichnungen aufbewahren?
  • Was ist, wenn mein Subunternehmer den Mindestlohn nicht bezahlt (Haftung)?
  • Wie kann ich mich hier absichern?
  • Kann ich Überstundenvergütung, Sonderzahlung etc. auf den Mindestlohn anrechnen?

Referentin: Rechtsanwältin Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft e. V.

Die Teilnahme für Innungsmitglieder ist kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen 25,00 € pro Person.

Anmeldung bis zum 17. April bei der Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen, Tel.  0551/507600, Fax 0551/5076020, info@kh-suedniedersachsen.de

Wann: 23.04.2015 um 17:30 Uhr

Wo: Volkswagen Zentrum Göttingen, Autohaus Südhannover GmbH, Kasseler Landstr. 53-69, 37081 Göttingen

Veranstalter: Kreishandwerkerschaft Südniedersachsen

Anfahrtsplan: