Elektrofahrzeuge
Georg Sander pixelio

Neue Förderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Nachdem die EU grünes Licht gegeben hat, können Batterie-, Brennstoffzellen- und hybridelektrische Fahrzeuge und die dazugehörige erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur bereit. Innerhalb von etwa vier Zeitfenstern pro Jahr bis 2024 können Anträge beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr) gestellt werden: hier

Das erste Zeitfenster ist bereits offen und läuft bis 27.09.2021.

 

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung neuer und junger gebrauchter sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge in Höhe von 80 % der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug;  
  • Die für den Betrieb der geförderten klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur mit max. 80 % der projektbezogenen Gesamtausgaben, z.B. Ladesäulen, Netzanschluss, Batteriespeicher, Wasserstofftanks etc. Die Lade/Tankinfrastruktur kann nur gefördert werden, wenn auch mindestens ein Fahrzeug gefördert wird.

Die Antragsstellung für den ersten Förderaufruf ist zwischen 16. August und 27. September über das eService-Portal des BAG möglich. Falls in diesem Zeitraum mehr Anträge eingereicht werden, als Finanzmittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine Priorisierung auf Basis einer CO2-Einsparungsquote.

Alle Informationen rund um die Förderrichtlinie, zu den Förderaufrufen und zu klimafreundlichen Nutzfahrzeugen, z.B. eine Fahrzeugdatenbank und Praxisbeispiele, finden Sie hier

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerkskammer den Mitgliedsbetrieben auch Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.