Aufstiegs-BAföG

Wer wird gefördert?

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich auf die Meisterprüfung oder eine andere Aufstiegsfortbildung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden vorbereiten (z. B. Betriebswirt HWK, CNC-Fachkraft), gibt es eine staatliche Fördermöglichkeit: das Aufstiegs-BAföG. Der Gesetzgeber hat auf Initiative der Handwerksorganisationen im April 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch "Meister-BAFöG" genannt, in Kraft gesetzt. 

Wie hoch ist die Förderung?

Das Aufstiegs-BAföG bietet eine finanzielle Unterstützung zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Form eines Maßnahmedarlehens und eines Zuschusses - aktuell in Höhe von 40 %. Außerdem leistet es eine monatliche finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt in Darlehensform, kombiniert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, während der Vollzeitlehrgänge. 

Informationen

Informationen und Antragsformulare erhalten Sie, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben, direkt von der NBank in Hannover. Alle anderen Interessenten wenden sich bitte an die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Einrichtungen für Ausbildungsförderung. 

Wichtig: In der Regel kann nur eine Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAFöG gefördert werden. 

Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie unter:

www.meister-bafoeg.info