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Nachschulung für Sachkundige nach TRGS 519

Seminar

Nachschulung für Sachkundige nach TRGS 519

Wenn z.B. Dach- und Fassadenplatten asbesthaltig sind, dürfen daran nur Betriebe arbeiten, die einen Sachkundigen nach TRGS 519 beschäftigen. Bisher waren diese Sachkundenachweise unbegrenzt gültig. Dies hat sich geändert. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, sind nur noch bis zum 30. Juni 2016 gültig.

Die Geltungsdauer des Sachkundenachweises kann um weitere 6 Jahre verlängert werden (gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs), wenn während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht wird. Nach Ablauf der Frist muss der komplette Sachkundelehrgang erneut absolviert werden, was natürlich höhere Kosten nach sich zieht.

Ab dem Jahr 2016 ist mit einem großen Andrang auf Fortbildungskurse in diesem Bereich zu rechnen und die Plätze werden sicherlich knapp werden. Stellen Sie bereits jetzt sicher, dass Sie die Gültigkeit Ihres Sachkundenachweises aufrechterhalten.

Seminargebühr: 160 EUR

Hier gelangen Sie zur Anmeldung

Wann: 26.11.2015 um 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Wo: Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Bauteil B, Kruppstraße 18, 31135 Hildesheim

Veranstalter: Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Pfeil rechtsUmgang mit Asbest

Anfahrtsplan: