Prüfungsvorschriften

Sie streben eine Führungsposition im Handwerk an, möchten einmal den Betrieb Ihrer Eltern übernehmen oder planen die Existenzgründung mit Ihrer eigenen Geschäftsidee? Dann ist die Meisterprüfung die richtige Aufstiegsqualifizierung. Eine grundsätzliche Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche Gesellenprüfung bzw. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.  

Wir beraten und informieren Sie über Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen im Detail und den Ablauf der Prüfungen. Bei uns erhalten Sie Zweitschriften und Bescheinigungen über Ihre Meisterprüfungen. Wir bearbeiten den Zahlungsverkehr, der das Prüfungswesen betrifft. 

Die Meisterprüfung wird durch staatliche Meisterprüfungsausschüsse abgenommen und besteht aus vier Prüfungsteilen:
Teil I - Praktische Prüfung 

Teil II - Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse 

Teil III - Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse 

Teil IV - Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen. Nur wer zur Prüfung zugelassen ist, kann auch geprüft werden.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Marlen Malten
Meisterprüfungen

Tel. 05121 162142
Fax 05121 33836
marlen.malten@hwk-hildesheim.deE-Mail
marlen.malten@hwk-hildesheim.de

 
Ansprechpartner

Beate Voges
Meisterprüfungen

Tel. 05121 162147
Fax 05121 33836
beate.voges@hwk-hildesheim.deE-Mail
beate.voges@hwk-hildesheim.de

Seite aktualisiert am 02. August 2012online seit 27. Dezember 2006

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld

Kundenlogin

Logo_Imagekampagne_rot

Handwerkersuche

Kurse + Seminare