Bildungsgutschein
Was wird gefördert?
- Um im Wettbewerb um freie Stellen konkurrieren zu können, ist eine kontinuierliche Weiterbildung für Arbeitsuchende unerlässlich. Die Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen hat daher Qualifizierungsangebote entwickelt, die von der Agentur für Arbeit als förderfähige Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sind (AZWV- bzw. AZAV- Lehrgänge). Für diese Lehrgänge kann ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Job-Centers eingelöst werden.
Wer wird gefördert?
- Arbeitssuchende, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben
- Arbeitsnehmer, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- Personen, bei denen die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt ist
- Zusätzlich können gering qualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen einen Bildungsgutschein über das WeGebAU - Programm erhalten, wenn der Arbeitgeber sie unter Lohnfortzahlung freistellt. Dem Arbeitgeber kann zusätzlich unter bestimmten Bedingungen ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Durch den Bildungsgutschein können die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen werden.
Informationen
- Ein Bildungsgutschein kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen von der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe ausgestellt werden.
- Der Inhaber eines Bildungsgutscheins kann diesen bei einem Bildungsträger seiner Wahl für eine für Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme einlösen.
Nähere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie unter:
Seite aktualisiert am 02. Mai 2013, online seit 06. Juli 2012
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