Energie- und Klimaschutz
Die Handwerksbetriebe werden immer mehr durch steigende Energiekosten belastet und durch politische Zielsetzungen in die Pflicht genommen. Auch auf Verbraucherseite stoßen die Themen Energie und Klimaschutz auf großes Interesse. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: Zum einen steigt auf Seiten von Handwerk und Öffentlichkeit der Bedarf an Information und Beratung. Zum anderen eröffnen sich für das Handwerk mit der Verbreitung ressourcenschonender Technologien bedeutende neue Geschäftfelder. Die Handwerkskammer sensibilisiert für die Themen Energie und Klimaschutz und bietet Unternehmen konkrete Hilfestellungen in Form von Infoblättern und Leitfäden. Auch die Anpassung der Aus- und Fortbildung an die neuen Aufgabenfelder steht im Fokus. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist das Einwirken auf Gesetzesinitiativen und Förderangebote.
Aktuelle Links zum Thema:
Studie Energieland Niedersachsen
Energiekonzept des Bundes:
Aufgrund der nuklearen Katastrophe in Fukushima Ende März 2011 hat die Bundesregierung den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Da die derzeitige Planung vorsieht, dass im Jahr 2022 das letzte deutsche AKW vom Netz gehen soll, muss die Energiewende hin zu einer versorgung aus EE deutlich schneller gehen.
Energiekonzept
Gesetze zur Energiewende
Energiekonzept des Landes Niedersachsen:
Das Land Niedersachsen hat ebenfalls den Entwurf eines Energiekonzeptes auf den Weg gebracht, das voraussichtlich Anfang 2012 verabschiedet werden soll. Ein weiteres Papier zum Thema Klimafolgenanpassung ist in Arbeit.
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In der Energieeinsparverordnung 2009 sind verschiedene Anforderungen im Bereich des Vollzuges der EnEV formuliert. Für das Handwerk ist dabei der § 26 a besonders wichtig, denn hier findet sich die Verpflichtung zur Unternehmererklärung. Sobald ein Handwerksbetrieb eine energetisch relevante Ersatz- oder Sanierungsmaßnahme am Haus durchführt ( z. B. Dämmmaßnahmen an den Außenwänden, dem Dach oder der Kellerdecke, Erneuerung der Heizung oder Änderungen im Heizkreislauf, Einsatz erneuerbarer Energien, Lüftungsanlagen, Fenstertausch), muss er dem Kunden die Übereinstimmung mit den Vorgaben der EnEV bestätigen.
Auszug aus der EnEV:
§ 26 a
Private Nachweise
(1) Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten
1. zur Änderung von Außenbauteilen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1,
2. zur Dämmung oberster Geschossdecken im Sinne von § 10 Absatz 3 und 4, auch in Verbindung mit Absatz 5, oder
3. zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen
nach § 13, Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen nach § 14 oder Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik nach § 15 durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau - oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).
(2) Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
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Die Form der Unternehmererklärung ist nicht definiert. Es würde also ausreichend sein, mit der Rechnung die Einhaltung der Mindestanforderungen der EnEV zu bestätigen. Dieses Vorgehen ist zulässig, aber der Werthaltigkeit der geleisteten Arbeit nicht unbedingt angemessen.
Eine detaillierte Kundeninformation über die durchgeführten Maßnahmen und die Entsprechung in der EnEV ist mit den unten stehenden Unternehmererklärungen möglich. Sie sind differenziert nach Gebäudehülle und technischen Anlagen.
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Aktuelle Links zum Thema:
Das Energiekonzept der Bundesregierung
EnEVonline
Diese Links führen zu einer aktuellen Studie über die Heizkosten in Einfamilienhäusern unter den Randbedingungen Energieträger und Wärmebedarf:
Uni Stuttgart IER-Heizkostenvergleich
Uni Stuttgart IER-Heizkostenvergleich PDF
Eine Studie für SHK-Betriebe über die Modernisierungsbereitschaft von Hausbesitzern
Studie Energieland Niedersachsen
weitere Informationen hier
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Seite aktualisiert am 19. Juli 2012, online seit 27. April 2012
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