Weiterbildungsstipendium

Begabtenförderung berufliche Bildung

© SBBLupe
© SBB

Haben Sie einen sehr guten Ausbildungsabschluss gemacht? Dann bewerben Sie sich um ein Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  1. die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote von 1,9 oder besser bestanden haben
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 - 3 belegt haben
    oder
    die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule nachweisen können. 
  2. zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre sind (Durch die Anrechnung der Grund- und Zivil­dienstzeiten sowie von Elternzeiten o. ä. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.)
  3. weder Vollzeitstudentin/Vollzeitstudent noch Hochschulabsolventin/Hochschulabsolvent sind.

Was wird gefördert?

Mit einem Stipendium können Sie bei einer anspruchsvollen fachbezogenen oder berufsübergreifenden Weiterbildung gefördert werden. Die Förderung umfasst Zuschüsse von insgesamt 6.000,00 Euro (2.000,00 Euro pro Jahr) für Weiterbildungen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Maßnahme. 

Wie können Sie sich bewerben?

Ihre Bewerbung um Aufnahme in das Förderprogramm richten Sie bitte zusammen mit dem Stipendia­tenstammblatt, einer Kopie des Berufsabschlusszeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses sowie einem Lebenslauf an die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. 

Wann können Sie sich bewerben?

Aufnahmetermine sind der 1. Februar und der 1. September eines jeden Jahres.

Für die Aufnahme zum 1. Februar muss Ihre Bewerbung am 11. Januar vorliegen, Bewerbungen für den 1. September müssen am 15. August bei der Handwerkskammer eingegangen sein. Gefördert wird über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei das Aufnahmejahr bereits das 1. Förderjahr darstellt.

Sie haben Ihre Weiterbildung bereits begonnen?

Es ist auch möglich, bereits begonnene Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Dazu gilt folgen­des:

Wenn Sie eine Weiterbildung vor Ihrer Aufnahme als Stipendiat in die Begabtenförderung berufliche Bildung beginnen möchten, müssen Sie folgendes erfüllen:

  • Ihre Weiterbildung läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme in die Begabtenförderung,
  • Ihr  Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Weiterbildung ge­stellt und
  • die Absicht der Durchführung dieser bestimmten langfristigen Weiterbildung haben Sie im Aufnahme­antrag (Stipendiatenstammblatt) genannt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.weiterbildungsstipendium.de

 Downloads:

Das Antragsformular für Ihre zu fördernden Weiterbildungen finden Sie als Download im unteren Bereich dieser Seite. Füllen Sie es bitte online aus und senden es zweifach an die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen oder schicken Sie es uns per Email.   
      

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Monika Aschemann
Berufsbildung

Tel. 05121 162136
Fax 05121 33836
monika.aschemann@hwk-hildesheim.deE-Mail
monika.aschemann@hwk-hildesheim.de

Seite aktualisiert am 11. Oktober 2012online seit 27. Dezember 2006

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld

Kundenlogin

Logo_Imagekampagne_rot

Handwerkersuche

Kurse + Seminare