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Lehrvertrag online (Allgemeine Hinweise)Hinweise zum Ausfüllen
Wir freuen uns, dass Sie eine neue Auszubildende bzw. einen neuen Auszubildenden einstellen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages folgende Punkte: - Ein DSL-Anschluss wird vorausgesetzt, da der Vertrag online ausgefüllt wird.
- Alle Vertragsausfertigungen müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von einem/einer gesetzlichen Vertreter/in, jeweils im Original unterschrieben werden.
- Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
- Bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz, - bei Ausbildungszeitverkürzung die Nachweise über Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie. - Bitte schicken Sie die gesamten Vertragsunterlagen an die zuständige Kreishandwerkerschaft /Innung bzw. die Handwerkskammer.
- Für das Registrieren des Ausbildungsvertrages wird eine Einschreibegebühr erhoben.
- Die Verträge werden nach dem Registrieren an Sie zurückgesandt, durch die Handwerkskammer oder die Kreishandwerkerschaft.
- Bei ausländischen Auszubildenden (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Das Registrieren des Berufsausbildungsvertrages durch uns besagt nichts über die Arbeitserlaubnis der/des Auszubildenden.!

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