Zuschuss für Grundversorgung im ländlichen Raum

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Oliver Mohr, pixelio

Zuschuss für Grundversorgung im ländlichen Raum

Von der neuen Förderrichtlinie des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums können Handwerksbetriebe unter 10 Mitarbeiter und Existenzgründer profitieren, die in Orten unter 10.000 Einwohnern zur Grundversorgung beitragen. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs. Bezuschusst werden Investitionen in z.B. bauliche Betriebserweiterungen, Investitionen in technische Ausstattung und mobile Wirtschaftsgüter. Anträge können nur einmal im Jahr, spätestens zum 15. September, gestellt werden.

Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) einzureichen. Für die Landkreise Hildesheim und Holzminden ist das ArL Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim, zuständig, für die Landkreise Göttingen und Northeim das ArL Braunschweig, Bohlweg 38, 38100 Braunschweig. Der Förderantrag muss vor Maßnahmebeginn gestellt werden.

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