Solar
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben neue Förderbedingen herausgegeben.Neue Förderung: Anlagen für Erneuerbare Wärmeenergie und Investitionen zur Abwärmenutzung

Bafa

Im Marktanreizprogramm (Förderung erneuerbare Wärmeenergie) müssen ab 2018 auch Privatpersonen den Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen, wie das jetzt schon für gewerbliche Antragsteller gilt.

Das vereinheitlichte Antragsverfahren gilt ab dem 01.01.2018. Für Anlagen, die noch im Jahr 2017 in Betrieb gehen, kann ein Förderantrag noch bis zu 9 Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Erfolgt die Inbetriebnahme erst im Jahr 2018, muss der Antrag vor der Maßnahmenumsetzung gestellt werden.

Wenn also jetzt bereits ein Auftrag erteilt wurde, die Anlage aber erst in 2018 installiert werden soll, setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit dem bafa in Verbindung.

Die über das Antragsverfahren hinausgehenden Anforderungen an die Förderfähigkeit von Technologien bleiben unverändert.

KfW

Die KfW hat in ihrem Energieeffizienzprogramm eine neue Zuschuss Förderung in Bezug auf Abwärme eingeführt.
Antragsberechtigt sind z.B. alle Handwerksbetriebe. Es muss ein Abwärme-Konzept durch einen Energieberater erstellt werden, der in die Energie-Effizienz-Expertenliste eingetragen ist. Das Abwärme-Konzept muss Mindeststandards entsprechen. Die Förderung beträgt je nach Förderfall zwischen 30 und 50 % der Investitionskosten.

Gefördert werden:

Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme wie z.B.

  • Prozessoptimierung
  • Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
  • Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
  • Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
  • Vorwärmung von anderen Medien

Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme

  • Maßnahmen zur Auskopplung der Abwärme
  • Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme

Förderfähig sind auch Aufwendungen für die Erstellung des Abwärme-Konzepts einschließlich der Kosten für die Umsetzungsbegleitung und ein Controlling der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Sachverständige.