
Onlinebefragung Hinweisgeberschutzgesetz: Teilen Sie Ihre Meinung!
Führen Sie einen Betrieb mit fünfzig oder mehr Beschäftigten? Haben Sie nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes eine Meldestelle für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingerichtet?
Dann laden wir Sie herzlich zur Teilnahme an einer Onlinebefragung ein, die vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführt wird – mit dem Ziel, die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes zu evaluieren.
Das am 2. Juli in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz verfolgt das Ziel, ein Schutzsystem für Personen zu schaffen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und an eine dafür vorgesehene Meldestelle weitergeben.
Um den tatsächlichen Erfüllungsaufwand in der Praxis zu erfassen, wurde diese Onlinebefragung vom Statistischen Bundesamt entwickelt.
Die etwa 20-minütige Befragung ist freiwillig und anonym und wird bis einschließlich 31.10.2025 online durchgeführt.
Teilnehmende Betriebe können die Befragung über den folgenden Link aufrufen: https://destatis.sslsurvey.de/Evaluierung_Hinweisgeberschutz_Wirtschaft
Sollten Sie Fragen zur Evaluierung haben oder technische Probleme auftauchen, können Sie sich gerne direkt an das Statistische Bundesamt wenden.