Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen

Dieser Inhalt wird Ihnen aufgrund Ihrer aktuellen Datenschutzeinstellung nicht angezeigt. Bitte stimmen Sie den externen Medien in den Cookie-Einstellungen zu, um den Inhalt sehen zu können.

Am 1. April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten. Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, kurz BQFG, schafft für alle Menschen einen Rechtsanspruch, eine nicht in Deutschland erworbene berufliche Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen, bundesrechtlich geregelten Abschluss (Referenzqualifikation) überprüfen und eventuell vorhandene Unterschiede feststellen zu lassen.

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen ist zuständig für die Menschen, die Ihren Wohnort im Bezirk der Handwerkskammer haben und deren deutsche Referenzqualifikation überwiegend im Handwerk ausgebildet wird. 

Um die zuständige Stelle für andere Berufe zu finden, nutzen Sie die Internetseite anerkennung-in-deutschland.



Vor der Anerkennung beraten lassen

Wenn Sie zu einer Beratung zum Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfungen kommen möchten, melden Sie sich bitte vorher telefonisch oder per Mail bei uns an (siehe Kontaktdaten am Ende der Seite).

In der Erstberatung informieren wir Sie umfassend darüber:

  • wie Sie ein Anerkennungsverfahren beantragen,
  • welche Kosten entstehen können,
  • den Ablauf des Anerkennungsverfahrens und
  • welche Unterlagen Sie hierfür einreichen müssen.


Zu einem vereinbarten Beratungsgespräch sind optimaler Weise mitzubringen:

  • Aktueller und aussagefähiger Lebenslauf
  • Personalausweis
  • Zeugnis des Ausbildungsnachweises in Originalsprache und Übersetzung
  • Jahreszeugnisse zum Ausbildungsnachweis in Originalsprache und Übersetzung
  • ggf. weitere Informationen über den Bildungsgang


Wie ist der Ablauf bei der Anerkennung?

Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung direkt hier ausfüllen und uns zusenden. Wir empfehlen jedoch eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen und anschließend den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung zu stellen. Wir überprüfen anhand Ihrer eingereichten Unterlagen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.

Sie erhalten dann von uns einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht ausgestellt. Dieses erhält man nur, wenn man nach einer Ausbildung an der Prüfung teilnimmt.

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren und zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie hier.

Kosten des Verfahrens

Die Erstberatung zum Verfahren von Gleichwertigkeitsprüfungen ist kostenfrei. Das Verfahren zur Prüfung Ihrer Berufsqualifikation ist gebührenpflichtig. Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Die Kosten für das Anerkennungsverfahren entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Gebührenordnung.





Trojak_Ole

Ole Trojak

Ausbildungsberater

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-160

Fax 05121 703432

ole.trojak--at--hwk-hildesheim.de

Ernst_Burkhard

Burkhard Ernst

Ausbildungsberater

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-128

Fax 05121 703432

burkhard.ernst--at--hwk-hildesheim.de

Wimmer_Maria

Maria Wimmer

Ausbildungsberaterin

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-139

Fax 05121 703432

maria.wimmer--at--hwk-hildesheim.de