Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 8 NDSG und § 4 e BDSG - Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen - Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:
Vizepräsidenten: Steinmetz- und Steinbildhauermeister Delfino Roman Hauptgeschäftsführerin: Ina-Maria Heidmann Anschrift der verantwortlichen Stelle: Braunschweiger Straße 53 31134 Hildesheim - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:
Hauptzweck: Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen vertritt die Interessen des gesamten Handwerks in ihrem Bezirk. Ihr obliegt die Erfassung aller Mitgliedsbetriebe, der Auszubildenden dieser Betriebe, sowie beitragsrelevanter Daten. Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gemäß des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) mit den §§ 6 und 19 (Handwerksrolle, Gewerbeverzeichnis), dem § 28 (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse) und dem § 113 ( Beitragsgrundlage). Nebenzweck: Personal-, Lieferantenverwaltung, Auftragsdatenverarbeitung, Interessentenbetreuung. - Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Zu folgenden Personengruppen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Erfüllung des unter 3. genannten Zweckes erforderlich sind:
Mitgliedsbetriebe und Auszubildende (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Ausbildung/Beruf, Stellung im Betrieb, Ehrenämter im Handwerk, Löschgrund, Beginn und Ende der Tätigkeit, Gewinn-/Gewerbeerträge). Lieferanten und Dienstleister (Vertrags- und Abrechnungsdaten). Beschäftigte (Daten zur Personverwaltung). - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden). Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag. Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Lieferantenrechnungen) zur Erfüllung der oben genannten Zwecke, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist. - Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Werk- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt. - Geplante Übermittlung in Drittstaaten:
Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.
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