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Impressum

Herausgeber:

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 162-0
Fax:      05121 33836
E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird gemäß
§ 109 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HWO)
gemeinsam durch ihren Präsidenten Jürgen Herbst und
ihre Hauptgeschäftsführerin Ina-Maria Heidmann rechts-
geschäftlich und gerichtlich vertreten.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
Friedrichswall 1, 30159 Hannover.

Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen                                        
und ihre Bildungseinrichtungen sind zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2008  


Ansprechpartnerinnen:

Heide-Susanne Bock
Internet- und
Datenschutzbeauftragte
Telefon: 05121 162-149
E-Mail: heide-s.bock@hwk-hildesheim.de

Julia Danne
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05121 162-148
E-Mail: julia.danne@hwk-hildesheim.de


Fotos
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
www.handwerksbilder.de


Programmierung
ODAV AG - Gesellschaft für Informatik und Telekommunikation, Straubing
odav.de

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Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 8 NDSG und § 4 e BDSG

  1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:
    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
  2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:
    Präsident: Dipl.-Kfm., Fleischermeister Jürgen Herbst
    Hauptgeschäftsführerin: Ina-Maria Heidmann
    Anschrift der verantwortlichen Stelle:
    Braunschweiger Straße 53
    31134 Hildesheim
  3. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:
    Hauptzweck:
    Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen vertritt die Interessen des gesamten Handwerks in ihrem Bezirk. Ihr obliegt die Erfassung aller Mitgliedsbetriebe, der Auszubildenden dieser Betriebe, sowie beitragsrelevanter Daten. Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gemäß des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) mit den §§ 6 und 19 (Handwerksrolle, Gewerbeverzeichnis), dem § 28 (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse) und dem § 113 ( Beitragsgrundlage).
    Nebenzweck: Personal-, Lieferantenverwaltung, Auftragsdatenverarbeitung, Interessentenbetreuung.
  4. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Zu folgenden Personengruppen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Erfüllung des unter 3. genannten Zweckes erforderlich sind:
    Mitgliedsbetriebe und Auszubildende (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Ausbildung/Beruf, Stellung im Betrieb, Ehrenämter im Handwerk, Löschgrund, Beginn und Ende der Tätigkeit, Gewinn-/Gewerbeerträge).
    Lieferanten und Dienstleister (Vertrags- und Abrechnungsdaten).
    Beschäftigte (Daten zur Personverwaltung).
  5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
    Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
    Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag.
    Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Lieferantenrechnungen) zur Erfüllung der oben genannten Zwecke, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist.
  6. Regelfristen für die Löschung der Daten:
    Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren erfordert, zum Teil aber auch darunter liegen. Darüber hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben.
    Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Werk- und Dienstverträge) erforderlich sind.
    Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.
  7. Geplante Übermittlung in Drittstaaten:
    Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

 

 

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