Zuschuss für Optimierung von Heizungsanlagen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Sonderförderprogramm für Investitionen in bestehende Heizungsanlagen aufgelegt. Investitionen, die die bestehende Wärmeverteilung optimieren, werden mit 25 Prozent der Kosten von der KfW bezuschusst. Alle Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden können den Antrag stellen. Dieser muss spätestens sechs Monate nach Abschluss der Arbeiten bei der KfW eingehen und die Vorhaben müssen nach dem 31. März 2009 abgeschlossen worden sein.
Hintergrund sind die Ergebnisse der im Jahr 2007 von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) in Auftrag gegebenen „Optimus-Studie". Dort wurde nachgewiesen, dass allein durch die Verbesserung der Regeltechnik inklusive des hydraulischen Abgleichs, den Einbau von Hocheffizienzpumpen und voreinstellbaren Thermostatventilen zwischen 10 und 20 kWh/qm eingespart werden können. Besonders hohe Effizienzgewinne ergeben sich für neuere Mehrfamilienhäuser. Auf der Seite www.optimus-online.de finden sich unter dem Stichwort „Service" zwei kostenlose Berechnungsprogramme für den hydraulischen Abgleich.
Dem Antragsformular (www.KfW.de, Formular Nr. 140732) müssen ein Handelsregisterauszug (Wohnungsunternehmen) oder eine Kopie des Personalausweises (Privatpersonen) sowie die Berechnungsergebnisse und die Rechnung des SHK-Betriebes beigefügt sein. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen kann nicht zusätzlich für diese Arbeiten in Anspruch genommen werden. Bei Fragen informiert die Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Anne Schütte, Telefon (0 51 21) 1 62-1 29.



Ansprechpartnerin:
Birgit Sudhoff
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