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Qualitativ hochwertige Ausbildung sicherstellen

Hildesheim, 9. April 2009 - Zum 1. August 2009 wird die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder eingeführt. Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hin. Die AEVO soll dafür sorgen, dass ausbildende Personen gut darauf vorbereitet sind, Auszubildende erfolgreich durch ihre Lehrzeit zu führen. „Ausbilderinnen und Ausbilder müssen eine fachlich und pädagogisch hochwertige Arbeit leisten, um einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs für den Beruf vorzubereiten. Dafür sind bestimmte Kenntnisse nötig, die die AEVO vermittelt", sagte Ute Ohlendorf, Abteilungsleiterin Berufliche Bildung, von der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen.
In der an das geltende Berufsbildungsgesetz angepassten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sind die wichtigsten Aufgaben für Ausbilderinnen und Ausbilder festgelegt: Sie sollen beurteilen können, ob im Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind. Sie sollen bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken und die Ausbildung im Betrieb vorbereiten. Ferner sollen Ausbilder auf individuelle Anliegen eingehen können und mögliche Konflikte frühzeitig lösen, um die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung wurde 2003 ausgesetzt. Inzwischen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung die Folgen dieser Aussetzung überprüft und festgestellt, dass es einerseits einen gewissen Zuwachs an Ausbildungsplätzen, aber andererseits auch Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung gegeben hat. Nach intensiven Beratungen mit den Sozialpartnern hat das Bildungsministerium entschieden, wieder eine AEVO in Kraft zu setzen und sie an neue Erfordernisse anzupassen.
¿Wer seit 2003 ohne entsprechende Prüfung als Ausbilder tätig war, muss auch in Zukunft kein Prüfungszeugnis nach der AEVO nachweisen", so Ohlendorf. Es sei denn, die bisherige Ausbildertätigkeit habe zu gravierenden Beanstandungen geführt, z.B. durch die Handwerkskammer als zuständige Stelle.
Denjenigen, die nach dem 1. August 2009 im Handwerk ausbilden wollen, bietet die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen entsprechende Qualifizierungsmöglichkeiten an. Ansprechpartnerin ist Susanne Raupach, Telefon 05121 162-216.
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