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Verbesserte Leistungen beim Meister-BAföGSeit 1. Juli 2009 haben sich die Leistungen für Weiterbildungswillige nach dem neuen Meister-BAföG deutlich verbessert. Damit wird der Anreiz zur Weiterbildung verstärkt. „Das Handwerk geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher von Meister-BAföG daher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird", sagte Jutta Schwarzer, Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Die Handwerksorganisation hatte sich intensiv für die Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) stark gemacht. Meister-BAfög für unterschiedliche Vorhaben möglich Eine Aufstiegsförderung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Handwerksmeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss hat. Zudem ist künftig eine Förderung auch möglich, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Zuständig ist die NBank. Neu am Meister-BAföG ist auch, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Die Berater der Handwerkskammer helfen Betrieben und Mitarbeitern bei Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter. Mehr Information auch unter www.meister-bafoeg.info
Ansprechpartnerin: Susanne Raupach

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