Betriebswirtschaftliche Beratung
HWK/Manfred Grünwald

Die betriebswirtschaftliche Beratung

Die betriebswirtschaftliche Beratung hilft Ihnen bei konkreten Einzelfragen und führt nach Vereinbarung Kurzberatungen in Ihrem Unternehmen durch. Jeder Handwerksbetrieb wird heute mehr denn je gefordert, flexibel und vorausschauend zu arbeiten, um sich auf dynamischen, offenen Märkten dauerhaft und erfolgreich behaupten zu können. Eine der zentralen Aufgaben der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen ist es daher, Handwerksunternehmen und Existenzgründer auf einem hohen fachlichen Niveau zu beraten.



Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Zivil-/Vertragsrechtliche Folgen

Der Ukrainekrieg wird die internationalen Lieferketten weiter massiv stören. Insbesondere kann die Verfügbarkeit von Rohstoffen beeinträchtigt sein. Auch eine Verknappung der Gaslieferungen wird für die restliche Zulieferindustrie fundamentale Auswirkungen haben. Als Folge dieser Auswirkungen kann es dazu kommen, dass Betriebe vertraglich zugesicherte Leistungen ihren Kunden gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig erbringen können. Zudem fällt für einige Betriebe das Exportgeschäft nach Russland und/oder in die Ukraine weg. Einen ersten Überblick über sich hieraus ergebende vertragsrechtliche Folgen finden Sie in den Informationsblättern des ZDH.

Bei der Erstellung von Angeboten und Verträgen sollten Sie Lieferengpässe berücksichtigen und bspw. eine Preisgleitklausel oder Zusatzvereinbarungen aufnehmen. Musterformulierungen können Sie dem Interview mit Rechtsanwältin Cornelia Höltkemeier aus Mai 2021 im Norddeutschen Handwerk entnehmen.

Bei bereits geschlossenen Verträgen gilt: Sprechen Sie mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern. Häufig lässt sich eine gemeinsame Lösungen finden!

Bei spezifischen Fragestellungen sollten Sie außerdem eine (Erst-)Beratung bei einem Fachanwalt (bspw. Vertragsrecht) in Anspruch nehmen. Eine einzelfallbezogene Rechtsberatung durch die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen ist leider nicht möglich, wir bitten hierfür um Ihre Verständnis.  



Förderinstrument der BA für geflüchtete Menschen

Der Ukraine-Krieg löst eine neue Form einer Flüchtlingswelle aus. Das Handwerk hat sich bereits in der Vergangenheit als Integrationsmotor erwiesen. Bei Einstellung geflüchteter Ukrainer*innen können Sie auf unterschiedliche Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen, eine Übersicht finden Sie anbei.

Auf der Seite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung werden alle wichtigen Fragen in Bezug auf Geflüchtete aus der Ukraine beantwortet.

Selbstverständlich unterstützt Sie auch das Integrationsprojekt Handwerkliche Ausbildung für Geflüchtete und Asylbewerber (IHAFA) und bringt Betriebe und Geflüchtete zusammen. Mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier.



Weitere Unterlagen:

Erfolgreich auf internationalen Märkten

Selbst wenn bislang nur wenige Betriebe den Sprung über die Grenze wagen, bietet das Engagement im Ausland mit den richtigen Produkten neue Chancen. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Pläne: Von der Informationsbeschaffung über die Auswahl eines aussichtsreichen Ziellandes, Vertriebspartnersuche, Finanzierung und Absicherung bis hin zur Vertragsgestaltung. Unterstützung beim Start in das Auslandsgeschäft oder bei der Klärung der Frage, ob ein Engagement sich lohnt, erhalten Betriebe über die Plattform Handwerk ohne Grenzen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der LHN.



Erfolgreiches Marketing

Wie soll sich ein Betrieb präsentieren? Wo stecken die Möglichkeiten, um Kunden für die eigenen Produkte zu interessieren und für Aufträge zu gewinnen? Es lohnt sich, die Unternehmensentscheidungen auf den Markt auszurichten und durchdachte Maßnahmenkataloge für den zukünftigen Marktauftritt und erfolgreiche Unternehmensaktivitäten zu entwickeln.

Dabei sieht die optimale Kombination im „Werkzeugkasten" des Marketings für jeden Betrieb anders aus. Eine solide Basis schafft ein durchdachtes Marketingkonzept aus den Elementen Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik. 



Die Übergabe Ihres Betriebes

Die Betriebsübergabe ist neben der Gründung die wichtigste strategische Phase eines Unternehmens. Auf Grund der Komplexität kann auf eine sorgfältige und langfristige Planung nicht verzichtet werden. Verschiedene Alternativen sollten durchdacht, evtl. erbrechtliche und steuerliche Voraussetzungen und Konsequenzen berücksichtigt werden. Es sind sowohl finanzielle Aspekte als auch familiäre und persönliche Überlegungen mit einzubeziehen. Die neue Broschüre der Handwerkskammer informiert über die wichtigsten Aspekte einer Betriebsübergabe. Das Download der Broschüre finden Sie hier . Sie kann aber auch kostenfrei per Mail betriebsberatung@hwk-hildesheim.de bestellt werden.

Die Übergabe eines Betriebes an einen Nachfolger (Existenzgründer oder Kollege) dürfte fast immer sinnvoller als eine Schließung sein. Voraussetzung ist aber in jedem Fall die passende Person. Die Handwerkskammer hilft bei Bedarf bei der Suche. Betriebsinhaber können in der Betriebsbörse der Handwerkskammer Nachfragen sichten und ein kostenloses Inserat schalten.



Die Handwerkskammer ist Regionalpartner der größen bundesweiten Unternehmesnbörse nexxt-change. Auf Wunsch stellen wir Ihr Inserat kostenlos auch hier ein.

Persönliche Beziehungen und Kontakte sind aber nach wie vor die erfolgversprechendsten Wege zum passenden Nachfolger. Aber egal wie der Kontakt zustande gekommen ist, die eigentliche Nagelprobe ist die Verständigung über den Kaufpreis. Eine Unternehmensbewertung durch die Handwerkskammer hilft hier weiter. Auch bei einem "Einstieg" in ein Unternehmen ist eine Wertermittlung (Kaufpreis für den Anteil) notwendig. Die Handwerkskammer bietet ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenfreie Bewertung des Unternehmens an, bestehend aus Maschinenbewertung, falls erforderlich eine Immobilienbewertung und eine Firmenwertermittlung.





Informationen des ZDH

Umfang der Nacherfüllungspflicht im Rahmen eines Kaufvertrags

Verkäufer müssen dafür Sorge tragen, dass die von ihnen verkauften Sachen frei von Mängeln sind. Ist ein Kaufgegenstand dennoch mit Mängeln behaftet, hat der Käufer einen sogenannten Nacherfüllungsanspruch.

Ausführliche Information im Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks:

ZDH Info - Recht Kompakt Nacherfüllung beim Kauf

Burgdorf

André Burgdorf

Betriebswirtschaftliche Beratung

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Tel. 05121 162-144

Fax 05121 703432

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Tolga Yilmaz

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