Finanzierung
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Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie sich beraten. // Alle Informationen auf einen BlickFördermöglichkeiten bei Fort- und Weiterbildung

Für Fort- und Weiterbildungen gibt es kostensparende Fördermöglichkeiten. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier im Überblick. Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des richtigen Weiterbildungsangebotes, entwickeln maßgeschneiderte Fortbildungsangebote, passgenauer Firmen- und Inhouseschulungen und beraten Sie zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.



Die Meisterprämie

Meisterabsolventen in Niedersachsen können die Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro bei der NBank beantragen. Gefördert wird, wer:

  • einen Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung vorweisen kann,
  • die Meisterprüfung nach der Handwerksordnung mit einem Meisterprüfungszeugnis, welches zwischen dem 01. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt wurde
  • zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses nachweislich mindestens sechs Monaten in Niedersachsen gearbeitet hat oder mit seinem Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet war.

Weitere Informationen finden Interessierte auf den Seiten der NBank.





Nina Vollmer

Kursmanagement

Tel. 05121 162-212

Fax 05121 703432

nina.vollmer--at--hwk-hildesheim.de

Aron-David Zgoll

Kursmanagement

Tel. 05121 162-319

Fax 05121 703432

aron-david.zgoll--at--hwk-hildesheim.de



Das Aufstiegs-BAFöG

Wer wird gefördert? Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich auf die Meisterprüfung oder eine andere Aufstiegsfortbildung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden vorbereiten (z. B. Betriebswirt HWK, CNC-Fachkraft), gibt es eine staatliche Fördermöglichkeit: das Aufstiegs-BAföG. Der Gesetzgeber hat auf Initiative der Handwerksorganisationen im April 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft gesetzt. 

Wie hoch ist die Förderung? Das Aufstiegs-BAföG bietet eine finanzielle Unterstützung zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Form eines Maßnahmedarlehens und eines Zuschusses - aktuell in Höhe von 50 %. Außerdem gibt es in Vollzeitmaßnahmen einen 100% Zuschuss zum Lebensunterhalt.

Informationen und Antragsformulare erhalten Sie, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben, direkt von der NBank . Alle anderen Interessenten wenden sich bitte an die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Einrichtungen für Ausbildungsförderung.





   

Bildungsgutschein

Was wird gefördert? Um im Wettbewerb um freie Stellen konkurrieren zu können, ist eine kontinuierliche Weiterbildung für Arbeitsuchende unerlässlich. Die Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen hat daher Qualifizierungsangebote entwickelt, die von der Agentur für Arbeit als förderfähige Weiterbildungsmaßnahme anerkannt sind (AZWV- bzw. AZAV- Lehrgänge). Für diese Lehrgänge kann ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Job-Centers eingelöst werden.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitssuchende, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben
  • Arbeitsnehmer, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • Personen, bei denen die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt ist

Zusätzlich können gering qualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen einen Bildungsgutschein über das WeGebAU - Programm erhalten, wenn der Arbeitgeber sie unter Lohnfortzahlung freistellt. Dem Arbeitgeber kann zusätzlich unter bestimmten Bedingungen ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Wie hoch ist die Förderung? Durch den Bildungsgutschein können die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise übernommen werden.
Informationen

Ein Bildungsgutschein kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen von der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe ausgestellt werden. Der Inhaber eines Bildungsgutscheins kann diesen bei einem Bildungsträger seiner Wahl für eine für Weiterbildungsförderung zugelassenen Bildungsmaßnahme einlösen. Nähere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.







Begabtenförderung im Handwerk

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt junge Menschen bei der beruflichen Weiterqualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Wer kann gefördert werden?

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, die sich in ihrem Beruf oder mit fachübergreifenden Weiterbildungen entwickeln wollen.

Welche Bewerbungsvoraussetzungen gibt es?

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO)
  • bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (Durchschnittsnote von 1,9 oder besser) bestanden
  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze belegt (z. B. Landessieg beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks)
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule nach

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind folgende (in der Regel berufsbegleitende) Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebs- oder Fachwirt
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement oder berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Teilnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • notwendige Arbeitsmittel

Wie lange und in welcher Höhe wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium läuft über drei Kalenderjahre. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme und endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen lediglich einen Eigenanteil von 10 % je Fördermaßnahme. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Wie und wo kann ich mich bewerben?

Ihre Bewerbung um Aufnahme in das Förderprogramm richten Sie bitte zusammen mit dem Stipendia­tenstammblatt, einer Kopie des Berufsabschlusszeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses sowie einem Lebenslauf an die

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Begabtenförderung
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Die Handwerkskammer entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

Wann können Sie sich bewerben?

Aufnahmetermine sind der 1. Februar (Eingang Ihrer Bewerbung: 5. Januar) und der 1. August  (Eingang Ihrer Bewerbung:  5. Juli) eines jeden Jahres.

Das Antragsformular für Ihre zu fördernden Weiterbildungen finden Sie als Download im unteren Bereich dieser Seite.
Nach dem Ausfüllen, können Sie die Formulare per E-Mail an uns senden.