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Struktur der Handwerkskammer

Die Satzung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen regelt, wie sich die notwendigen Organe zusammensetzen und welche Aufgaben sie haben. Die Organe sind die Mitgliederversammlung (Vollversammlung), der Vorstand und Ausschüsse für bestimmte Angelegenheiten.

Die Vollversammlung und das Präsidium sind die Entscheidung tragenden Organe der Handwerkskammer. Die Vollversammlung kommt zweimal jährlich zusammen. Zu ihren Aufgaben zählen u. a.: Beschlüsse über die Satzung, Beschlüsse über die Beitrags- und Gebührenordnungen, Wahl und Entlastung des Vorstandes, Feststellung des Haushaltsplanes und des Jahresabschlusses, Wahl der Geschäftsführer, Erlass von Vorschriften über die Berufsbildung, Erlass von Gesellen-, Meisterprüfungs- und Fortbildungsordnungen.

Die Mitglieder der Vollversammlung, des Präsidiums und des Vorstandes üben ihr Amt als Ehrenamt aus. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Präsident und Hauptgeschäftsführerin vertreten die Handwerkskammer gerichtlich und außergerichtlich.

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Satzung  PDF-Datei [181kB]
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