Gefährliche Stoffe

Gefährliche Stoffe spielen in den verschiedensten Rechtsgebieten eine Rolle. Im Wasserbereich ist das der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, im Abfallbereich sind es die gefährlichen Abfälle, im Arbeitsschutz ist es die alte Gefahrstoffverordnung, jetzt die europäische GHS und die REACH Verordnungen (wichtig für die Hersteller der Grundstoffe und Zubereitungen), im Transportbereich ist es die ADR und dann gibt es noch bestimmte Verwendungsverbotsverordnungen, wie z.B. die RoHs (Elektrogeräte). Diese verschiedenen Verordnungen befassen sich durchaus nicht mit denselben Stoffen, z.B. ist Asbest zwar ein Gefahrstoff im Arbeitsschutzbereich aber nicht für den Wasserbereich. 

Arbeitsschutz:

Bei der Herstellung von Waren und Gütern werden chemische Stoffe eingesetzt, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Die Vielfalt der eingesetzten künstlichen Stoffe nimmt ständig zu. Manche dieser Stoffe können akut schädigen, beispielsweise Säuren. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass sich schädliche Wirkungen teilweise erst nach einer langen Einwirkzeit zeigen, so beispielsweise Asbestose oder chronische Schädigungen des Nervensystems durch polychlorierte Biphenyle (PCB) und halogenierte Kohlenwasserstoffe (HKW). Mit dem Gefahrstoffrecht möchte man erreichen, dass eine Gefahrstoffexposition des Arbeitnehmers erst gar nicht stattfindet, z.B. durch Verbot von Stoffen oder durch Schutzmaßnahmen. Ein weiteres Ziel ist es, mögliche Schädigungen möglichst frühzeitig zu erkennen, z.B. durch Vorsorgeuntersuchungen.

Nahezu jeder Handwerksbetrieb setzt gefährliche Stoffe und Zubereitungen als Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe ein. Diese Stoffe sind z.B. als giftig, ätzend, reizend oder leichtentzündlich gekennzeichnet. Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Dezember 2010 gelten für Stoffe geänderte Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften. Für Gemische sind die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden. Die altbekannten Symbole und Begriffe werden nahezu komplett ersetzt.

Beispiele für geänderte Symbole

gefahren-kennzeichen alt neu

 Gefahrguttransport:

Das Gefahrgutrecht regelt den Transport von gefährlichen Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen einschließlich der Be- und Entladung. Hier werden besondere fachliche Anforderungen an die Versender und Transporteure von gefährlichen Stoffen und an die sichere Verladung gestellt. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Gefahrguttransporten wird im Schadensfall sichergestellt, dass die Rettungskräfte die richtigen Maßnahmen ergreifen.

Seite aktualisiert am 10. September 2012online seit 13. April 2012

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