Lehrvertrag online (Allgemeine Hinweise)

Hinweise zum Ausfüllen
Wir freuen uns, dass Sie eine neue Auszubildende bzw. einen neuen Auszubildenden einstellen.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages folgende Punkte:

  • Ein DSL-Anschluss wird vorausgesetzt, da der Vertrag online ausgefüllt wird.
  • Alle Vertragsausfertigungen müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von einem/einer gesetzlichen Vertreter/in, jeweils im Original unterschrieben werden.
  • Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
    - Bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz,
    - bei Ausbildungszeitverkürzung die Nachweise über Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie.
  • Bitte schicken Sie die gesamten Vertragsunterlagen an die zuständige Kreishandwerkerschaft /Innung bzw. die Handwerkskammer.
  • Für das Registrieren des Ausbildungsvertrages wird eine Einschreibegebühr erhoben.
  • Die Verträge werden nach dem Registrieren an Sie zurückgesandt, durch die Handwerkskammer oder die Kreishandwerkerschaft.
  • Bei ausländischen Auszubildenden (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Das Registrieren des Berufsausbildungsvertrages durch uns besagt nichts über die Arbeitserlaubnis der/des Auszubildenden.!

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Brigitte Agater
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Tel. 05121 162124
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Annegret Beuke
Lehrlingsrolle

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Seite aktualisiert am 14. Juli 2012online seit 04. Oktober 2007

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