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Gesetzliche Regelungen der Berufsausbildung Die Berufsausbildung im Handwerk ist grundlegend im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung geregelt. Das Berufsbildungsgesetz wurde zum 1. April 2005 grundlegend novelliert. Daneben gibt es eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die zu beachten sind.
Über die Rechte und Pflichten der Ausbilder bzw. Ausbilderinnen und Auszubildenden in der Berufsausbildung informieren Sie unsere Ausbildungsberater Udo Nierhoff und Ernst Steinbrecher gerne.
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