IWiN fördert Fort- und Weiterbildung für Betriebe
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbstständige können in Niedersachsen eine finanzielle Förderung bei Fort- und Weiterbildungen beantragen. Wie das geht und welche Fortbildungen förderfähig sind, erfahren Sie hier im Überblick:
Was ist IWiN?
IWiN steht für „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" und ist ein Förderprogramm, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen aufgestellt wurde.
Mit diesem Programm wird die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben in Niedersachsen gefördert. Aber auch Inhaber von Kleinstunternehmen (bis 49 Mitarbeiter) sowie Selbstständige ohne Mitarbeiter können durch IWiN profitieren.
Ziel des Programms
Durch die Bezuschussung von Fort- und Weiterbildung sollen Betriebe bei der Bewältigung des Strukturwandels gefördert werden. Außerdem unterstützt IWiN die landesweite Weiterbildungsberatung z. B. durch die regionalen Anlaufstellen und die Bildung von Netzwerken.
Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebliche Fort- und Weiterbildungen, die der Vermittlung von beruflichem Fachwissen, kaufmännischen Kenntnissen, methodischem oder sozialem Wissen dienen. Die Fortbildungen sollten in der Regel nicht unter 30 Stunden liegen und in Niedersachsen stattfinden. Ausnahmen können bei den regionalen Anlaufstellen erfragt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Pro Unternehmen und Haushaltsjahr können zurzeit bis zu 4.000 Euro ausgezahlt werden. Diese Summe kann auch mit mehreren Anträgen erreicht werden.
Inhaber und Selbstständige sowie Beschäftigte ohne Anrechnung von Lohnfortzahlung können mit bis zu 50 Prozent der tatsächlichen Lehrgangskosten gefördert werden. Für Beschäftigte können zusätzlich sogenannte Freistellungskosten (bei Lohnfortzahlung während des Lehrgangs) in Anrechnung gebracht werden. Dann kann sich die Förderung auf bis zu 90 Prozent der Lehrgangskosten erhöhen. Die genaue Fördersumme errechnet sich aus den Weiterbildungskosten und der Dauer der Fortbildung. Der Betrieb erhält bei entsprechender Voraussetzung eine Zusage mit dem Förderangebot.
Wer kann Anträge stellen?
Gefördert werden können alle Berufsgruppen. Der Betrieb muss die Voraussetzungen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erfüllen und seinen Betriebssitz in Niedersachsen haben.
Anträge können nur durch die Betriebsinhaber, die Unternehmensleitung oder die Geschäftsführung gestellt werden. Beschäftigte können nicht für sich selbst beantragen.
Regionale Anlaufstellen
Zur Umsetzung des Programms IWiN, sowie für die Beratung und Antragsabwicklung sind 14 sogenannte Regionale Anlaufstellen in ganz Niedersachsen eingerichtet worden. Hier können sich Betriebe und Selbstständige beraten lassen und ihre Anträge einreichen. Die Anlaufstelle für Betriebe in Südniedersachsen wurde durch die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen eingerichtet.
Wichtiger Hinweis:
Reichen Sie Ihren Antrag mit einer Kopie der Weiterbildungsunterlagen unbedingt langfristig vor Beginn der Weiterbildung ein. Eine Anmeldung für den Kurs darf erst nach Bearbeitung und Bewilligung des Antrags erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern und unterstützen bei der Antragstellung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Jana Heeg
Daniela Riedel
Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie im Internet unter www.iwin-niedersachsen.de.