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Meister-BAföGFür Handwerkerinnen und Handwerker, die sich auf die Meisterprüfung vorbereiten, gibt es eine staatliche Fördermöglichkeit, das Meister-BAFöG. Der Gesetzgeber hat auf Initiative der Handwerksorganisation im April 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch "Meister-BAFöG" genannt, in Kraft gesetzt. Es gewährt eine monatliche finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt in Darlehensform, kombiniert mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, während der Vollzeitlehrgänge. Außerdem leistet es Teilnehmern an Meistervorbereitungslehrgängen eine finanzielle Unterstützung zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Form eines Maßnahmedarlehens und eines 30,5 % Zuschusses. Informationen und Antragsformulare erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben, direkt von der NBank in Hannover. Alle anderen wenden sich bitte an die in den jeweiligen Bundesländern zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.

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