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Ausbildungsverträge kommen in die LehrlingsrolleDie Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis zu führen, in das die in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden. Dies ist die so genannte Lehrlingsrolle. Wenn Ihre Fragen sich um die folgenden Themen drehen, finden Sie in der Lehrlingsrolle eine kompetente Anlaufstelle. Eintragen, ändern und löschen von Berufsausbildungsverträgen / Umschulungsverträgen und Praktikantenverträgen Überprüfen der Inhalte von Berufsausbildungs-, Umschulungs- und Praktikantenverträgen hinsichtlich Lehrzeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub Überprüfen der Eintragungsvoraussetzungen Ausbildungsberechtigung Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten und schulischen Abschlüssen Arbeitserlaubnis zur Ausbildung für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union Eintragungsgebühren Ausbildungszahlen (Statistik)

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