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PrüfungsvorschriftenSie streben eine Führungsposition im Handwerk an, möchten einmal den Betrieb Ihrer Eltern übernehmen oder planen die Existenzgründung mit Ihrer eigenen Geschäftsidee? Dann ist die Meisterprüfung die richtige Aufstiegsqualifizierung. Eine grundsätzliche Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche Gesellenprüfung bzw. die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Wir beraten und informieren Sie über Inhalte, Zulassungsvoraussetzungen im Detail und den Ablauf der Prüfungen. Bei uns erhalten Sie Zweitschriften und Bescheinigungen über Ihre Meisterprüfungen. Wir bearbeiten den Zahlungsverkehr, der das Prüfungswesen betrifft.
Die Meisterprüfung wird durch staatliche Meisterprüfungsausschüsse abgenommen und besteht aus vier Prüfungsteilen: Teil I - Praktische Prüfung Teil II - Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse Teil III - Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse Teil IV - Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bei der Handwerkskammer zu stellen. Nur wer zur Prüfung zugelassen ist, kann auch geprüft werden. Ihre Ansprechpartnerinnen: Marlen MaltenBeate Voges

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