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Förderprogramme Investitionen

1. Darlehen

Handwerksunternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen und eventuell auch durch Investitionszuschüsse fördern lassen. Über die Darlehnsprogramme der KfW-Mittelstandsbank erhalten Sie hier weitere Informationen.

Der Niedersachsen-Kredit der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank kann auch von Handwerksunternehmen in Anspruch genommen werden, weitere Informationen erhalten Sie hier.


2. Konditionen

Die jeweils aktuellen Konditionen für die wichtigsten Darlehnsprogramme im Bezirk der HWK Hildesheim-Südniedersachsen der KfW-Mittelstandsbank und der NBank finden Sie als PDF-Datei am Ende dieser Seite.


3. Bürgschaften

Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 1 Million Euro übernehmen. Die Homepage der NBB erreichen Sie hier.


4. Beteiligungen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. Die Homepage der MGB erreichen Sie hier.


5.1 Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Förderung - vormals GA-Förderung)

Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW) wurde nach einer Presseerklärung des Niedersächsischen Wirtschaftsministers Jörg Bode vom 31. März 2010 mit sofortiger Wirkung eingestellt. Davon ausgenommen sind Tourismusprojekte. Weitere Fördermittel werden für dieses Programm nicht mehr zur Verfügung stehen.

Verfahren für entschiedene Förderanträge:

Über nach den Kriterien 2010 vorliegende förderfähige Anträge, die bereits im Jahr 2009 zur Entscheidung vorgelegen haben und aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht berücksichtigt werden konnten und über Förderanträge, die bis zum März 2010 bewilligungsreif waren, wurde inzwischen entschieden. Die Entscheidung wird die NBank den Antragstellern kurzfristig mitteilen. Die Bewilligung erfolgt, sobald die für die Förderung erforderlichen Haushaltsmittel zugewiesen wurden.

Verfahren für noch nicht entschiedene Förderanträge:

Alle Förderanträge, über die bislang nicht entschieden wurde, können nicht mehr positiv beschieden werden. Haushaltsmittel sind für die einzelbetriebliche Investitionsförderung nicht mehr vorgesehen. Auch in den Fällen, in denen bereits eine Förderfähigkeitsbescheinigung erteilt wurde, kann keine Förderung mehr erfolgen.


5.2 Kommunale Programme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Aus sogenannten regionalisierten Teilbudgets (RTB) werden einzelbetriebliche Projekte gefördert, die im besonderen Interesse der Regionen liegen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die kommunalen Träger der KMU-Förderung haben eigenständige Förderrichtlinien aufgestellt, die von der Landesregierung genehmigt wurden.

Im Bezirk der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen haben alle fünf Landkreise sowie die Stadt Göttingen (mit einem eigenen Förderprogramm) die Förderung aufgenommen. Die Richtlinien unterscheiden sich zum Teil erheblich, alle Richtlinien und die umfangreichen und unterschiedlichen Antragsunterlagen können daher an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden. Ansprechpartner für Betriebe aus dem Kammerbezirk sind

für Betriebe aus dem Landkreis Göttingen: WRG Wirtschaftsförderung Göttingen GmbH, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen, Tel. 0551-99954980, E-Mail: info@wrg-goettingen.de

für Betriebe aus der Stadt Göttingen: GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen, Tel. 0551-547430, E-Mail: info@gwg-online.de

für Betriebe aus Stadt und Landkreis Hildesheim: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH, Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim, Tel. 05121-3092171, E-Mail: info@hi-reg.de

für Betriebe aus Stadt und Landkreis Holzminden: Landkreis Holzminden - Wirtschaftsförderung -, Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden, Tel. 05531-7070, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@landkreis-holzminden.de

für Betriebe aus Stadt und Landkreis Northeim: Landkreis Northeim,Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus, Medenheimer Str. 6-8, 37154 Northeim, Tel. 05551-7080, E-Mail: info@landkreis-northeim.de

für Betriebe aus Stadt und Landkreis Osterode: Landkreis Osterode am Harz, Wirtschaftsförderung, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz, Tel. 05522-960222, E-Mail: wifoe@landkreis-osterode.de


5.3 Sonstige Zuschüsse

  • Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründer
  • Zuschüsse von der Agentur für Arbeit für die Neueinstellung von Mitarbeitern
  • Zuschüsse zu den Kosten einer Unternehmensberatung
  • Zuschüsse für Forschungs- und Innovationsvorhaben
  • Zuschüsse im Umweltbereich


Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen die hier dargestellten Förderprogramme auch kombinieren mit Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Innovation, Existenzgründung und Umwelt. Bitte informieren Sie sich auch auf diesen Internetseiten.

Ihre Ansprechpartner:
Wolfgang Miethke
Reiner Strunk-Lissowski

Konditionsübersicht  PDF-Datei [38kB]
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