Förderprogramme Investitionen
1. Darlehen
Handwerksunternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen und eventuell auch durch Investitionszuschüsse fördern lassen. Über die Darlehnsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW- erhalten Sie hier weitere Informationen.
Der Niedersachsen-Kredit der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank kann auch von Handwerksunternehmen in Anspruch genommen werden, weitere Informationen erhalten Sie hier.
2. Konditionen
Die jeweils aktuellen Konditionen für die wichtigsten Darlehnsprogramme im Bezirk der HWK Hildesheim-Südniedersachsen der KfW-Mittelstandsbank und der NBank finden Sie als PDF-Datei am Ende dieser Seite.
Eine vollständige Konditionsübersicht über alle Darlehnsprogramme der KfW finden Sie hier
Die Konditionsübersicht der NBank finden Sie hier.
3. Bürgschaften
Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 1,25 Millionen Euro übernehmen. Die Homepage der NBB erreichen Sie hier.
4. Beteiligungen
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. Die Homepage der MGB erreichen Sie hier.
5.1 Zuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Förderung - vormals GA-Förderung)
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen (also auch Handwerksbetriebe) der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz.
Gefördert werden Investitionen, wenn durch sie zusätzliche Einkommensquellen in der Region geschaffen werden, durch die das Gesamteinkommen der Region unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird. Mit den Investitionsvorhaben müssen in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
- Errichtung einer Betriebsstätte,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstäte in neue, zusätzliche Produkte,
- Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die konkreten Investitionshilfen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" orientieren sich an den landespolitischen Kriterien in Niedersachsen.
weitere Informationen erhalten Sie hier
5.2 Kommunale Programme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Aus sogenannten regionalisierten Teilbudgets (RTB) werden einzelbetriebliche Projekte gefördert, die im besonderen Interesse der Regionen liegen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die kommunalen Träger der KMU-Förderung haben eigenständige Förderrichtlinien aufgestellt, die von der Landesregierung genehmigt wurden. Die Förderung läuft Ende 2013 aus.
Im Bezirk der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen haben alle fünf Landkreise sowie die Stadt Göttingen (mit einem eigenen Förderprogramm) die Förderung aufgenommen. Die Richtlinien unterscheiden sich zum Teil erheblich, alle Richtlinien und die umfangreichen und unterschiedlichen Antragsunterlagen können daher an dieser Stelle nicht veröffentlicht werden. Ansprechpartner für Betriebe aus dem Kammerbezirk sind
für Betriebe aus dem Landkreis Göttingen: WRG Wirtschaftsförderung Göttingen GmbH, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen, Tel. 0551-99954980, E-Mail: info@wrg-goettingen.de
für Betriebe aus der Stadt Göttingen: GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH, Bahnhofsallee 1b, 37081 Göttingen, Tel. 0551-547430, E-Mail: info@gwg-online.de
für Betriebe aus Stadt und Landkreis Hildesheim: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH, Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim, Tel. 05121-3092171, E-Mail: info@hi-reg.de
für Betriebe aus Stadt und Landkreis Holzminden: Landkreis Holzminden - Wirtschaftsförderung -, Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden, Tel. 05531-7070, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@landkreis-holzminden.de
für Betriebe aus Stadt und Landkreis Northeim: Landkreis Northeim,Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus, Medenheimer Str. 6-8, 37154 Northeim, Tel. 05551-7080, E-Mail: info@landkreis-northeim.de
für Betriebe aus Stadt und Landkreis Osterode: Landkreis Osterode am Harz, Wirtschaftsförderung, Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz, Tel. 05522-960222, E-Mail: wifoe@landkreis-osterode.de
5.3 Sonstige Zuschüsse
- Zuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründer
- Zuschüsse von der Agentur für Arbeit für die Neueinstellung von Mitarbeitern
- Zuschüsse zu den Kosten einer Unternehmensberatung
- Zuschüsse zu Forschungs- und Innovationsvorhaben
- Zuschüsse im Umweltbereich
- Zuschüsse des Landesamtes für Soziales -Integrationsamt- für Ausbildungsplätze oder Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen die hier dargestellten Förderprogramme auch kombinieren mit Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Innovation, Existenzgründung und Umwelt. Bitte informieren Sie sich auch auf diesen Internetseiten.
Ansprechpartner

Wolfgang Miethke
Abteilungsleiter Betriebsberatung - Betriebswirtschaftliche Beratung
Tel. 05121 162145
Fax 05121 33836
wolfgang.miethke@hwk-hildesheim.deE-Mail
wolfgang.miethke@hwk-hildesheim.de

Reiner Strunk-Lissowski
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 05121 162140
Fax 05121 33836
reiner.strunk-lissowski@hwk-hildesheim.deE-Mail
reiner.strunk-lissowski@hwk-hildesheim.de
Seite aktualisiert am 21. März 2013, online seit 29. Dezember 2006
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