Anerkennungsgesetz in Kraft getreten

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Am 1. April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz schafft für alle Menschen einen Rechtsanspruch, eine nicht in Deutschland erworbene berufliche Qualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen, bundesrechtlich geregelten Abschluss (Referenzqualifikation) überprüfen und eventuell vorhandene Unterschiede feststellen zu lassen.

Die Handwerkskammern sind i.d.R. zuständig für die Menschen, die Ihren Wohnort im Bezirk der jeweiligen Handwerkskammer haben und deren deutsche Referenzqualifikation überwiegend im Handwerk ausgebildet wird. 

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Ute Sandtvos
Abteilungsleiterin Berufliche Bildung

Tel. (0 51 21) 16 21 28
Fax (0 51 21) 3 38 36
ute.sandtvos@hwk-hildesheim.deE-Mail
ute.sandtvos@hwk-hildesheim.de

Seite aktualisiert am 11. Dezember 2012online seit 02. April 2012

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