Innovationsförderung für das niedersächsische Handwerk
Innovationen sind teuer. Ideen in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu überführen, benötigt erhebliche finanzielle Mittel. Das Land Niedersachsen ist sich dessen bewusst und fördert Handwerksbetriebe bei der Umsetzung ihrer Ideen in marktgängige Produkte. Das Innovationsförderprogramm für das niedersächsische Handwerk unterstützt Betriebe mit bis zu 100.000 Euro Zuschuss bei ihren innovativen Aktivitäten.
Erster Ansprechpartner für dieses Programm ist der Beauftragte für Innovation und Technologie, Reiner Strunk-Lissowski. Das Verfahren ist zweistufig. In einem ersten Schritt wird gemeinsam mit dem Innovationsberater der Kammer eine Projektskizze erstellt, die bis zum 15. Juni 2012 vorliegen muss.
Die eigentliche Antragstellung erfolgt erst nach einem positiven Votum des Gutachtergremiums. Die Förderung ist technologieoffen, dass heißt es gibt keine Festlegung auf bestimmte Gewerke oder Technologien. Die Antragsabwicklung erfolgt über die NBank. Alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten Sie bei Herrn Strunk-Lissowski und unter bei der NBank.
Das Projekt kann allein, in Kooperation mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.
Ansprechpartner:
Seite aktualisiert am 28. Februar 2012, online seit 27. Februar 2012
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