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Handwerksgerechte Reform der Rundfunkfinanzierung gefordert

Das Handwerk fordert eine handwerksgerechte Umsetzung der Reform der Rundfunkfinanzierung. Eine entsprechende Resolution fassten jetzt die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammern aus sechs norddeutschen Bundesländern sowie den Stadtstaaten Bremen und Hamburg. Anlässlich der Nordkonferenz, die in diesem Jahr bei der Handwerkskammer in Hildesheim stattfand, appellierten die Vertreter des Handwerks nachdrücklich, die Reform so zu gestalten, dass es nicht zu einer Mehrbelastung der kleineren und mittelgroßen Unternehmen komme.  

 

Die Regierungschefs der Bundesländer hatten sich am 9. Juni 2010 auf Eckpunkte für eine Reform der Rundfunkfinanzierung verständigt, die in den nächsten Monaten die Grundlage für die Erarbeitung eines Staatsvertrages bilden sollen. Aus Sicht des Handwerks werde mit der geplanten Neuregelung nicht nur die Chance zu einer konsistenten Systemreform und Vereinfachung verpasst, sondern auch die versprochene Entlastung des Mittelstandes.

 

So sollen zukünftig alle Betriebe (sowie ihre Betriebsstätten) durch die neue Rundfunkabgabe belastet werden, auch die Unternehmen, die bisher bewusst keine Rundfunkgeräte genutzt haben. Massive Steigerungen drohen auch der übergroßen Mehrheit der Betriebe, die bisher nur Radiogeräte verwenden. Denn die Neuregelung sieht eine pauschale Abgabe in Höhe der heutigen Fernsehgebühr vor. Je nach Größe würden die Betriebe zusätzlich belastet. Die Einbeziehung von Fahrzeugen verursacht weitere Belastungen. Kein Verständnis hat das Handwerk für die vorgesehene degressive Staffelung der Höhe des Rundfunkbeitrages. Sie betreffe das Handwerk überproportional und benachteilige deshalb explizit kleinere Betriebe. Je mehr Beschäftigte der Betrieb hat, desto geringer wird die relative Beitragsbelastung je Beschäftigten.

 

Rundfunkgebührenvergleichsrechner

Damit jeder Inhaber selbst eine erste Abschätzung vornehmen kann, welche finanziellen Auswirkungen das neue Finanzierungsmodell nach dem jetzigen Stand für seinen Betrieb hätte, hat die Handwerkskammer einen Gebührenvergleichsrechner entwickelt. Mit wenigen Eingaben lassen sich damit die künftig zu zahlenden Rundfunkbeiträge automatisch berechnen und mit den aktuellen Rundfunkgebühren des Betriebes vergleichen.

 

Handwerksbetriebe sollten den Rechner nutzen und der Handwerkskammer ihre Vergleichsrechnung unmittelbar zukommen lassen. Die Handwerkskammer will für die Interessenvertretung der Betriebe konkrete Praxisbeispiele sammeln, bei denen sich gravierende Änderungen zur bisherigen Regelung zeigen.

 

 

Ansprechpartnerin für die Medien:

Birgit Sudhoff

 

 

Resolution zur Reform der Rundfunkfinanzierung, Nordkonferenz  PDF-Datei [24kB]
Rundfunkgebührenvergleichsrechner  Excel-Datei [79kB]
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