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Neue Regeln: VerpackungsverordnungAm 1. Januar 2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Damit kommen auf Handwerksbetriebe neue Regelungen zu. Sie betreffen das Handwerk als Erstbefüller von Serviceverpackungen, als Verkäufer von verpackter Handelsware und als Lieferant für gewerbliche Endverbraucher. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Handlungsempfehlung für Backbetriebe zur Umsetzung der Verpackungsverordnung erarbeitet. Die Handlungsplattform Umwelt und Energie Handwerk Niedersachsen (U.E.H.N.) informiert. Ansprechpartnerin: Anne Schütte
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