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Innovationsförderung im Handwerk geht weiterHildesheim, 13. März 2007 - Die Innovationsförderung für niedersächsische Handwerksbetriebe durch das Wirtschaftsministerium geht weiter. Betriebe können die konkrete Unterstützung durch die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen bei der Antragstellung nutzen. Dort nimmt der Innovationsberater Projektskizzen entgegen und klärt vor der Antragstellung im Gespräch mit den Interessierten die Erfolgsaussichten einer Förderung. Das Landesprogramm ist in seiner Ausprägung bundesweit einmalig. Es ist gezielt auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich der Forschungs- und Entwicklungsförderung ausgerichtet. Gefördert werden können verwertbare neue Produkte, neuartige Produktionsverfahren oder verwertbare neuartige Dienstleistungen. Ferner ist eine Förderung möglich für Entwicklungsarbeiten bei der Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung von Erzeugnissen in einen anderen oder neuen Anwendungsbereich bzw. zur Anpassung von Fertigungsverfahren. Im Rahmen des Innovationsprojektes können auch verbesserte Vermarktungsinstrumente, innovative Kooperationsmodelle und Qualifizierungsvorhaben gefördert werden. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Energieeffizienz oder Energieeinsparung. Maximal werden 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, höchstens jedoch 50.000 Euro. Für Ziel-2-Gebiete (Landkreise Holzminden, Osterode, Northeim, Göttingen; zum Teil mit Einschränkungen) kann die Förderung bis zu 100.000 Euro betragen. Die Projekte müssen bis zum 31. März 2008 abgeschlossen werden.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 30. April 2007 gestellt sein.Ihr Ansprechpartner: Reiner Strunk-Lissowski

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