Aktuelles |
|
Erweiterte Förderung privater WohngebäudeHildesheim, 26. Januar 2007 - Die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für Wohnungseigentümer wurde nochmals erweitert. Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hin. Ergänzend zu den bisherigen zinsverbilligten Förderkrediten werden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ab dem Jahresbeginn 2007 Investitionszuschüsse eingeführt. Sie können von Privatpersonen genutzt werden, die für die Finanzierung einer umfangreichen energetischen Sanierung keinen Förderkredit in Anspruch nehmen wollen. Zielgruppen sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Gefördert wird das Erreichen bzw. Unterschreiten des Neubaustandards nach Energieeinsparverordnung (Variante A) oder die Durchführung eines von mehreren festgelegten Maßnahmenpaketen (Variante B). Dabei gelten unterschiedliche Zuschusshöhen. Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung wird mit 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert (max. 5.000 Euro je Wohneinheit). Wird das Neubau-Niveau durch Sanierung sogar um mindestens 30 Prozent unterschritten, erhält der Investor einen Zuschuss in Höhe von 17,5 Prozent der Investitionskosten (max. 8.750 Euro). Die Durchführung eines Maßnahmenpaketes wird mit 5 Prozent von maximal 50.000 Euro gefördert. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen und die Bestätigung durch z. B. einen Gebäudeenergieberater im Handwerk. Eine Kombination mit den Kreditvarianten des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und des KfW-Programms „Wohnraum modernisieren“ ist nicht möglich. Weitere Informationen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw.de oder bei der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen, Anne Schütte, Tel. (0 51 21) 1 62-1 29. Betriebe können Informationsblätter für ihre Kunden über diesen Link beziehen. Ansprechpartnerin für die Medien: Birgit Sudhoff

|
Service im Überblick |