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GA-Gebiete haben eine neue AbgrenzungHildesheim, 12. Januar 2007 - Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) wurden die Fördergebiete für den Zeitrahmen 2007 bis 2013 neu abgegrenzt. Das hat Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten im Bezirk der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Im Rahmen der GA können gewerbliche Betriebe in strukturschwachen Regionen Finanzierungshilfen für Investitionsvorhaben erhalten. Unterstützung gibt es auch für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen regionalen Infrastruktur. Voraussetzung für eine Förderung von Betrieben ist u. a., dass der Absatz überwiegend überregional erfolgt und dass Arbeitsplätze geschaffen oder zumindest gesichert werden. Im Bezirk der Handwerkskammer gibt es lediglich so genannte C- und D-Fördergebiete. Die intensiver geförderten Regionen liegen vorwiegend in Ostdeutschland. Zu den C-Fördergebieten gehören die Landkreise Osterode, Northeim, Holzminden sowie Teile von Göttingen. Hier können Unternehmen Fördersätze zwischen 15 Prozent für große und 35 Prozent für kleine Unternehmen erhalten. D-Fördergebiete gibt es künftig nur noch für Teile des Landkreises Göttingen. Dort sind Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent für mittlere und 20 Prozent für kleine Unternehmen möglich. Unternehmen ab 250 Arbeitnehmer dürfen in D-Fördergebieten nicht gefördert werden. Hildesheim, das bislang als D-Fördergebiet ausgewiesen war, gehört nicht mehr zu den Fördergebieten. Information durch die Handwerkskammer, Telefon (0 51 21) 1 62-1 43. Ansprechpartnerin für die Medien: Birgit Sudhoff

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