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Steuerbonus Information zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen - 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro. Die Steuerlast kann somit um maximal 1.200 Euro reduziert werden.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zur praktischen Anwendung der Vereinbarung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen eine kurze Information herausgegeben.
Interessenten können Einzelexemplare des Flyers auch über die Handwerkskammer erhalten: Telefon (0 51 21) 1 62-1 43 bzw. E-Mail: betriebsberatung@hwk-hildesheim.de
Größere Mengen lassen sich online bei Marketing Handwerk bestellen.
Übrigens: Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben eine alphabetisch geordnetet Liste begünstigter Handwerkerleistungen veröffentlicht. Sie ist ab Seite 21 in dem BMF-Schreiben zu finden.

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