Öffentliche Förderprogramme

Die Europäische Union, die Länder und die Kommunen, aber auch die Arbeitsverwaltung, Förderbanken und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft bieten Förderprogramme für unterschiedliche Branchen und unterschiedliche Zwecke.

Im Einzelfall ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Die Fördervoraussetzungen sind von Fall zu Fall unterschiedlich, ferner können bestimmte Förderprogramme auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie und klären mit Ihnen, ob Ihr Betrieb oder Ihr Existenzgründungsvorhaben Aussicht auf eine Förderung hat. Auf unseren Internetseiten finden Sie Hinweise zur Förderung im Bereich der beruflichen Bildung, von Existenzgründungen, von Innovationen, von Investitionen und von Umweltmaßnahmen.

Die Berater der Handwerkskammer informieren Sie unabhängig und neutral über alle in Frage kommenden Fördermöglichkeiten.

Bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel sind drei Aspekte von besonderer Bedeutung:

  1. Förderprogramme sind kombinierbar, also gleichzeitig für ein Vorhaben zulässig, soweit einzelne Programme dies nicht ausschließen und/oder bestimmte Fördergrenzen nicht überschritten werden.
  2. Eine Reihe von Programmen sind so genannte de-minimis-Programme: Demnach darf ein Unternehmen aus solchen Programmen nicht mehr als 200.000 Euro Bruttosubventionsäquivalent innerhalb von drei Jahren erhalten.
  3. Grundsätzlich müssen öffentliche Finanzierungshilfen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Einige Programme müssen sogar vor Maßnahmenbeginn genehmigt werden.

Klären Sie unbedingt im Vorfeld einer Finanzierung mit den Beratern der Handwerkskammer diese Sachverhalte.