Förderprogramme Existenzgründung

1. Darlehen
Die Basisförderung von Existenzgründungen erfolgt durch Darlehen, die sich neben ihrer Zinsgünstigkeit auch durch andere vorteilhafte Konditionen, wie Tilgungsfreijahre und Vorteile bei der Absicherung auszeichnen.

Die Darlehensprogramme der KfW-Mittelstandsbank können Sie hier erfragen.

Informationen über den Niedersachsenkredit zur Förderung von Existenzgründungen in Niedersachsen erhalten Sie bei der NBank.

Auf die Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (zuständig für diverse ERP-, Mittelstands- und Umweltprogramme) kommen Sie hier.

2. Zuschüsse
Die Mitfinanzierung von Gründungen durch Zuschüsse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage auch unter "Förderprogramme Investitionen". Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde zum 1. August 2006 neu gestaltet.
 
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Existenzgründer, die ihre Meisterausbildung mit dem so genannten Meisterbafög finanziert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehenserlass bekommen. Näheres über diesen indirekten Zuschuss erfahren Sie bei der KfW-Mittelstandsbank.

Die NBank fördert die begleitende Beratung zu Fragen der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens (in der Vorgründungsphase) durch Zuschuss zu den Beratungskosten im Rahmen des Programms "Gündungscoaching Niedersachsen".

Die KfW-Mittelstandsbank fördert das Coaching von Unternehmen in der Start- und Festigungsphase (also nach der Existenzgründung) durch Zuschüsse im Rahmen des Programs "Gründungscoaching Deutschland".

Die Beratung durch die Handwerkskammer ist kostenfrei, sowohl für Mitgliedsbetriebe als auch für Existenzgründer.
Die Berater der Kammern verfügen über umfassende Branchenkenntnisse, Fachinformationen, Betriebsvergleiche und langjährige Erfahrungen in der Handwerkswirtschaft. Vertraulichkeit und Unabhängigkeit sind garantiert.

3. Bürgschaften
Darlehen bedürfen grundsätzlich einer Absicherung, Sicherheiten stehen gerade Existenzgründern nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) kann Ausfallbürgschaften für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite bis zu 1,5  Mio. Euro übernehmen. Die Homepage der NBB erreichen Sie hier.

4. Beteiligungen
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt stille Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Maßnahmen zur Markteinführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren. Die Homepage der MBG erreichen Sie hier .

5. Konditionen
Die jeweils aktuellen Konditionen für die wichtigsten Darlehensprogramme im Bezirk der HWK Hildesheim-Südniedersachsen, der KfW-Mittelstandsbank und der NBank finden Sie als PDF-Datei am Ende dieser Seite.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründer die hier dargestellten Förderprogramme auch kombinieren mit Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Innovation, Investition und Umwelt. Bitte informieren Sie sich auch auf diesen Internetseiten. 

Sprechen Sie auch uns an:
Konditionsübersicht  PDF-Datei [38kB]
Service im Überblick