Wir freuen uns, dass Sie eine neue Auszubildende bzw. einen neuen Auszubildenden einstellen.Berufsausbildungsvertrag - Allgemeine Hinweise
Alle unten aufgeführten Vertragsunterlagen sowie den unterschriebenen Ausbildungsvertrag schicken Sie bitte an die Handwerkskammer.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages folgende Punkte:
- Alle Vertragsausfertigungen müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von einem/einer gesetzlichen Vertreter/in, jeweils im Original unterschrieben werden.
- Bei der "Arbeitgebernummer nach § 18 i SGB IV" (erstes Eintragungsfeld) handelt es sich um Ihre Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur.
Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:
- Bei Auszubildenden unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Bei Ausbildungszeitverkürzung die Nachweise über Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie.
- Für das Registrieren des Ausbildungsvertrages wird eine Einschreibegebühr erhoben.
- Die Verträge werden nach dem Registrieren an Sie zurückgesandt.
- Bei ausländischen Auszubildenden (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Das Registrieren des Berufsausbildungsvertrages durch uns besagt nichts über die Arbeitserlaubnis der/des Auszubildenden.
Weitere Funktionen
Unser Service für Betriebe: Füllen Sie den Berufsausbildungsvertrag hier gleich vollständig aus.
Nach dem Ausdrucken werden die Verträge wie bisher unterschrieben und an die Handwerkskammer gesendet:
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Braunschweiger Str. 53
31134 Hildesheim
Bitte beachten: Beim Beruf "Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement" müssen 2 Wahlpflichtbausteine angekreuzt werden. Ansonsten lässt sich der Antrag nicht korrekt ausdrucken.